Prozess wegen mutmasslichen Mädchenmords vor 13 Jahren in Berlin fortgesetzt
Mit der Verlesung der Anklage ist der Prozess fast 13 Jahre nach dem mutmasslichen Mord an der Berliner Schülerin Georgine K. inhaltlich gestartet.
Das Wichtigste in Kürze
- Verdächtiger soll 14-jährige Georgine K. 2006 vergewaltigt und getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft trug am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht die Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung gegen den 44-jährigen Ali K. vor, zudem wurde ein damaliger Ermittler als Zeuge vernommen. K.s Verteidigung teilte mit, der Angeklagte werde vorerst schweigen. K. soll die 14-Jährige 2006 vergewaltigt und getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Georgine auf ihrem Heimweg von der Schule abgefangen zu haben. Er soll sie unter dem Vorwand, beim Tragen von Tüten Hilfe zu benötigen, in seinen Keller in Berlin-Moabit gelockt haben. Dort soll er sie mit einem Metallgegenstand bewusstlos geschlagen und vergewaltigt haben. Aus Angst vor Entdeckung soll er das Mädchen laut Anklage anschliessend erwürgt und aus dem Keller weggebracht haben. Die Leiche des Mädchens wurde bis heute nicht gefunden.
Kommissar Thomas Ruf erläuterte bei seiner Vernehmung am Mittwoch ausführlich den Hergang der Ermittlungen: Die Polizei war demnach seit dem Verschwinden des Mädchens am 25. September 336 Hinweisen nachgegangen - in keinem davon sei es um den nun Angeklagten K. gegangen. In aufwändigen Suchaktionen durchforsteten Ermittler demnach die Nachbarschaft des Mädchens in Berlin-Moabit. Dort war sie zuletzt an der Bushaltestelle wenige Meter von ihrer Wohnung entfernt gesehen worden.
Bereits damals wurde K. im Rahmen der standardmässigen Nachbarschaftsbefragungen vernommen. Seine Frau und er gaben demnach an, das Mädchen gar nicht zu kennen. 2009 wurden die Ermittler erneut auf K. aufmerksam, wie Ruf ausführte. Mehrere Mädchen beschwerten sich über mutmasslich anzügliche Kommentare des Verdächtigen. Abermals gab er demnach auf Nachfragen bezüglich Georgine an, nichts über den Fall sagen zu können.
2016 geriet der 44-jährige K. dann endgültig ins Visier der Ermittler. Ruf stellte bei einer routinemässigen Überprüfung ehemaliger Verdächtiger fest, dass K. in der Zwischenzeit wegen eines Falls sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen aus dem Jahr 2011 in seinem Keller verurteilt worden war. «Das hat einen hellwach werden lassen», sagte Ruf. Daraufhin setzten die Ermittler in Absprache mit der Staatsanwaltschaft mehrere verdeckte Ermittler ein.
Gegenüber einem von ihnen soll K. die Tat gestanden haben. Ausserdem zeigen Funkzellenauswertungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass sein Handy zum potenziellen Tatzeitpunkt in derselben Funkzelle gewesen sein soll wie Georgines Handy. K. befindet sich seit Dezember 2018 in Untersuchungshaft.
Die Auftaktverhandlung Ende Juli wurde vertagt, nachdem die Verteidigung gerügt hatte, die Gerichtsbesetzung sei ihr zu spät mitgeteilt worden. Für die Hauptverhandlung sind mehr als 20 Verhandlungstage bis November vorgesehen.