Puigdemont kommt nicht vor Freitag frei

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Deutschland,

Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht entschieden, dass Carles Puigdemont unter Auflagen die Justizstrafanstalt verlassen kann. Laut einer Justizbediensteten soll Puigdemont aber nicht vor Freitag freikommen.

Kann nicht zur Wahl zum Regionalpräsidenten antreten: Carles Puigdemont.
Kann nicht zur Wahl zum Regionalpräsidenten antreten: Carles Puigdemont. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Carles Puigdemont kommt auf freien Fuss.
  • Das Oberlandesgericht hat den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt.
  • Laut einer JVA-Mitarbeiterin kommt Puigdemont aber nicht vor Freitag frei.

Nach dem Gerichtsentscheid im Fall Carles Puigdemont hat sich nun eine Justizbedienstete zum Fall geäussert.

Ihren Angaben nach kommt Puigdemont nicht mehr am Donnerstagabend auf freien Fuss. Das sagte die JVA-Angestellte zu Journalisten, die sich am Abend vor dem Gefängnis eingefunden hatten. Mit der Freilassung sei frühestens am Freitagmorgen zu rechnen.

Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung

Das Gericht hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt - Puigdemont kommt also unter Auflagen frei. Zudem bezieht sich der Auslieferungshaftbefehl nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion.

Vorwurf der «Rebellion» ist nicht begründet

Die Anwälte begrüssten in einer Mitteilung die Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehl unter Auflagen. «Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten.» Das Gericht habe den von der spanischen Justiz erhobenen Vorwurf der Rebellion als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. «Der unerhörte Vorwurf einer «Rebellion» ist damit aus der Welt.»

In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Untreue halte das Gericht weitere Sachaufklärung für erforderlich. «Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen.»

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