Rechte Kundgebung feiert in Berlin (D) Jahrestag der Novemberpogrome

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Deutschland,

Das Verbot der rechtsextremen Kundgebung in der deutschen Hauptstadt Berlin am Jahrestag der Reichspogromnacht wurde gekippt.

Teilnehmer der rechtspopulistischen Demonstration «Tag der Nation» des Bündnisses «Wir für Deutschland» ziehen mit Deutschlandfahnen durch Berlin.
Der Verein Wir für Deutschland versammelte sich bereits am Tag der Nation in Berlin zu einer Demonstration. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Freitag versammeln sich Rechtsextreme zum Jahrestag der Novemberpogrome.
  • Erst kurz davor wurde bestätigte ein Gericht die Legitimation.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Angaben einer Sprecherin heute Freitag eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das zuvor ein Verbot einer rechten Kundgebung zum Jahrestag der Novemberpogrome gekippt hatte.

Der rechtsextremen Kreisen nahestehende Verein Wir für Deutschland konnte sich damit wie geplant zu dem Aufmarsch heute Freitagabend versammeln.

Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagvormittag die von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verhängte Verbotsverfügung für «offensichtlich rechtswidrig» erklärt und unter anderem auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verwiesen. Die Richter gaben damit einem Eilantrag des Vereins Wir für Deutschland statt.

«Unerträglich»

Geisel hatte die Kundgebung am Mittwoch verboten und dies mit dem Gedenktag begründet. «Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich», erklärte Berlins Innensenator. Die Demokratie müsse sich nicht alles gefallen lassen.

In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. Durch den ausbleibenden Protest der Gesellschaft fühlten sich die Nationalsozialisten in ihrem Vorhaben bestärkt, Pläne zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas voranzutreiben. In Berlin und auch an anderen Orten Deutschlands fanden am Freitag zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt.

Im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hiess es nun, allein die Zusammensetzung des erwarteten Teilnehmerkreises und dessen blosses Auftreten reichten nicht aus, das Verbot zu erlassen, «auch wenn die Wahl des Tages als Versammlungstermin von vielen Bürgern als unpassend und mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus unvereinbar wahrgenommen werden könne».

Rund 250 Teilnehmer erwartet

Der Verein Wir für Deutschland hatte den Aufmarsch für Freitagabend angemeldet. Der Anmelder erwartete nach Polizeiangaben rund 250 Teilnehmer, die demnach Grablichter, Blumen, Banner und Fahnen mitführen wollen. Zudem waren knapp ein Dutzend Gegendemonstrationen angemeldet. Am Abend versammelten sich die ersten Gegendemonstranten.

Grünes Licht gab es auch für eine Kundgebung der rechtsextremen Partei Die Rechte am Freitagabend in Wuppertal. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob eine Entscheidung des Polizeipräsidiums Wuppertal auf, wonach die Versammlung nicht am Tag der Reichspogromnacht stattfinden könne. Die Polizei hatte dies mit dem «besonderen Gedenktag» an die Opfer der Verbrechen der NS-Diktatur begründet. Dagegen hatte Die Rechte geklagt.

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