Gericht erlaubt rechtsextreme Kundgebung an Reichspogrom Jahrestag
Das Wichtigste in Kürze
- Berlins Innensenator Andreas Geisel verhängte ein Verbots gegen eine rechte Kundgebung.
- Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Verfügung jedoch für rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot einer geplanten rechten Kundgebung am Jahrestag der Reichspogromnacht gekippt. Die Richter halten die von Berlins Innensenator Andreas Geisel verhängte Verbotsverfügung offensichtlich für rechtswidrig, wie ein Sprecher sagte. Der rechtsextremen Kreisen nahestehende Verein Wir für Deutschland hatte den Aufmarsch für heute Freitagabend angemeldet.
Geisel hatte das am Mittwoch verfügte Verbot mit dem Gedenktag heute Freitag begründet. «Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich», erklärte Berlins Innensenator. Die Demokratie müsse sich nicht alles gefallen lassen.
In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. Durch den ausbleibenden Protest der Gesellschaft fühlten sich die Nationalsozialisten in ihrem Vorhaben bestärkt, Pläne zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas voranzutreiben. In Berlin finden heute Freitag mehrere Gedenkveranstaltungen statt.