Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt
Das Wichtigste in Kürze
- Dieter Wedel soll die Schauspielerin Jany Tempel im Jahr 1996 vergewaltigt haben.
- Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn nach drei Jahren Ermittlung nun angeklagt.
- Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art gegen den Regisseur.
Dieter Wedel war ein Gigant in der deutschen Film- und Fernsehbranche. In den 1990er Jahren ging kaum etwas ohne ihn. Doch seit einiger Zeit überschattet ein echter Kriminalfall das Lebenswerk des inzwischen 81 Jahre alten Regisseurs.
Die Staatsanwaltschaft München I hat nach drei Jahren Ermittlungszeit wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung Anklage gegen ihn erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wenn das Landgericht München I die Anklage zulässt, wird der Filmemacher vor Gericht gestellt. Wedel bestreitet die Vorwürfe entschieden.
Tatzeitpunkt sei ein nicht mehr genau bestimmbarer Zeitpunkt «zwischen Juni und Oktober 1996, vermutlich Ende Oktober 1996». Laut Anklage soll Wedel die damals 27 Jahre alte Schauspielerin Jany Tempel in einem Münchner Luxushotel vergewaltigt haben.
Sie soll sich dort zu einem Vorstellungsgespräch mit Wedel getroffen und mit ihm gemeinsam eine erotische Szene gelesen haben. Dabei soll Wedel, so die Staatsanwaltschaft, «den Entschluss gefasst haben, Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten zu vollziehen». Etwaigen Widerstand hätte er «gegebenenfalls mit Gewalt» überwinden wollen. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung soll er sie dann vergewaltigt haben.
«Wichtiger Schritt für alle echten Opfer sexueller Gewalt»
Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Auch Wedel selbst soll sich demnach 2019 zu den Vorwürfen geäussert haben. Wie genau liess die Staatsanwaltschaft offen. Öffentlich hat Wedel die Vorwürfe bestritten und dazu sogar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Ende August 2018 sagte er der «Bild»-Zeitung: «Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.» Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
Das mutmassliche Opfer Tempel will sich nach Angaben seines Anwalts Alexander Stevens zunächst nicht zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äussern. Stevens selbst twittert: «Das war heute ein richtiger und wichtiger Schritt für alle echten Opfer sexueller Gewalt.»
Dieter Wedel im Mittelpunkt von #MeToo
Die Wedel vorgeworfene Tat ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen einer Änderung des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2015 nicht verjährt. Die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten beträgt laut Staatsanwaltschafts-Sprecherin Anne Leiding in der Regel 20 Jahre. Somit wäre die mutmassliche Tat erst im Jahr 2019 verjährt gewesen – ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen. «Durch die Aufnahme der Ermittlungen im Jahr 2018 wurde die Verjährung unterbrochen», sagt Leiding.
Wedel ist der wohl bekannteste deutsche Kulturschaffende, der in der sogenannten #MeToo-Debatte beschuldigt wurde, sich an Frauen vergriffen zu haben. Der Fall kam Anfang 2018 ins Rollen. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im «Zeit-Magazin», sie in den 1990er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Nach Bekanntwerden trat Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurück.