Richtig im Kreisverkehr fahren
Anstelle von einer Kreuzung kommt mancherorts häufig ein Kreisverkehr zum Einsatz. Doch haben immer alle die richtigen Regeln dazu parat? Blinken beim Rein- oder Rausfahren?

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kreisverkehr ist in der Regel auch mit einem «Vorfahrt gewähren»-Schild gekennzeichnet (Verkehrszeichen 205).
Dann gilt laut ADAC: Wer bereits im Kreisel fährt, hat dabei stets Vorfahrt. Einfahrende müssen entsprechend warten.
Ist die Bahn frei, fahren die Autos nach rechts hinein. Dabei darf nicht geblinkt werden. Gegen den Uhrzeigersinn geht es dann weiter zur gewünschten Ausfahrt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs dagegen muss geblinkt werden. Wer falsch blinkt, riskiert ab zehn Euro Bussgeld.
Verboten sind auch Parken oder Anhalten, es sei denn der Verkehr stockt. Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Das gilt auch, wenn diese nur aufgemalt ist. Von diesem Verbot sind laut ADAC besonders lange Fahrzeuge aber ausgenommen, für die das Befahren sonst nicht möglich wäre.
Kreisverkehr mit zwei Spuren
Es gibt auch zweispurige Kreisverkehre. Hier hält man sich besser rechts, wenn man bei der nächsten oder übernächsten Ausfahrt raus will. Wer innen fährt, muss beim Verlassen der Spur den Vorrang der aussen Fahrenden beachten. Klappt das verkehrsbedingt nicht, muss eine weitere Runde gedreht werden, bis die sichere Ausfahrt möglich ist.
Radfahrer haben laut ADAC im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreis haben sie Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Wollen sie den Kreisel verlassen, müssen sie Handzeichen geben. Im Ausland können die Regeln abweichen.