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Rumänien: Gericht verschiebt Anfechtungsurteil der Präsidentenwahl

Keystone-SDA
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Rumänien,

Rumäniens Verfassungsgericht hat die Entscheidung über die Annullierung der ersten Wahlrunde, in der der Rechtsradikale Calin Georgescu führend war, verschoben.

Calin Georgescu
Die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts über die mögliche Annullierung der ersten Wahlrunde, in der Calin Georgescu vorne lag, wurde verschoben. (Archivbild) - Vadim Ghirda/AP

Rumäniens Verfassungsgericht hat die Entscheidung über eine mögliche Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl verschoben, bei der der prorussische Rechtsradikale Calin Georgescu auf Platz eins kam.

Die Richter wollen Informationen von weiteren Behörden prüfen. Das berichtete die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

Zwei der unterlegenen Präsidentenkandidaten hatten zuvor die Wahl angefochten. Sie begründeten dies vor allem damit, dass Georgescu die Finanzierung seines Wahlkampfs nicht offengelegt habe. Freitag will das Gericht voraussichtlich erneut tagen. Ob es dabei zu einem Urteil kommt, ist unklar.

Stichwahl am 8. Dezember

Georgescu war mit 22,94 Prozent der Stimmen auf Platz eins gekommen, gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi mit 19,17 Prozent. Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt.

Georgescu hatte der zentralen Wahlbehörde erklärt, er habe seine Kampagne mit «Null» Finanzmitteln betrieben. Er hatte vor allem auf der Internet-Plattform Tiktok für sich geworben. Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Mehrere rumänische Influencer erklärten, dass sie für Werbung für Georgescu bezahlt worden sei.

Vorwurf der Auslandsfinanzierung

Georgescu habe gegen zwei Gesetzesparagrafen über die im nationalen Recht und im EU-Recht vorgeschriebene Transparenz zu seinen Finanzquellen verstossen sowie gegen EU-Vorschriften, schrieben die Antragsteller an das Verfassungsgericht. Zudem habe er für den Wahlkampf Geld aus dem Ausland bekommen, was in Rumänien verboten ist.

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