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Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF klagen für Erhöhung

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Deutschland,

ARD und ZDF ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18.94 Euro zu erreichen.

Der Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen.
Der Rundfunkbeitrag soll auf 18.94 Euro steigen. (Archivbild) - Nicolas Armer/dpa

ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18.94 Euro. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck. Aktuell beträgt der deutsche Rundfunkbeitrag monatlich 18.36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen.

Kommission empfielt Beitragssteigerung

Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die deutschen Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.

«Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen», sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung. «Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.»

ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: «Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.» Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.

Änderungen zum 1. Januar unwahrscheinlich

Senderchef Himmler führte weiter aus: «Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.»

Es gilt wegen der Kürze der Zeit bis Jahresende als so gut wie ausgeschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigt. Zudem erneuerten erst jüngst wieder Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern ihr Nein.

Reform des Rundfunks beschlossen

Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Die Finanzfrage hatten sie jedoch wegen Differenzen verschoben.

Sie stellten aber in Aussicht, dass sie den Weg, wie der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt wird, verändern wollen. Von einem «Systemwechsel» war die Rede. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen.

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Kommentare

User #3757 (nicht angemeldet)

Dafür das die zig dritte Programme haben ist das noch im Rahmen. Und die kann man sich auch anschauen, nicht wie bei SRF.

User #2132 (nicht angemeldet)

Ich finde es eine gnadenlose Frechheit, dass Fernsehanstalten gegen ihre Brötchengeber solche Klagen durchführen, notabene auf Kosten der Gebühren zahler. Dabei könnten diese fetten Anstalten vielleicht mal sparen, angefangen bei den überbezahlten Managern, TV Moderartoren usw., aber auch den einen oder andern Sender definitiv ab-einstellen. Bei uns in der Schweiz dasselbe, TV SRF ist ein Moloch, den keiner wirklich anfassen will, somit führen die Anstalten sich wie Könige auf und drohne unverholen.

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