Russland weist zwei britische Diplomaten aus
Moskau und London streiten seit Monaten über Diplomaten. Immer wieder kommt es zu wechselseitigen Ausweisungen. Jetzt müssen zwei weitere Mitarbeiter der britischen Botschaft Russland verlassen.

Russland hat wegen angeblicher Spionagevorwürfe erneut zwei britische Diplomaten ausgewiesen. Nach Angaben des russischen Aussenministeriums stellte der Inlandsgeheimdienst FSB im Zuge der Spionageabwehr angeblich eine nicht angemeldete Geheimdienstpräsenz Grossbritanniens unter dem Deckmantel der Botschaft in Moskau fest.
Betroffen sind demnach der zweite Sekretär der Botschaft und der Ehemann der ersten Sekretärin der politischen Abteilung. Ein Vertreter der britischen Botschaft wurde demnach ins Aussenministerium einbestellt. Sie sollen falsche Angaben bei ihrer Einreiseerlaubnis gemacht haben.
Gleichzeitig habe der FSB Anzeichen für nachrichtendienstliche und umstürzlerische Arbeiten dieser Diplomaten festgestellt, die die Sicherheit Russlands bedrohten. Deswegen habe das Aussenministerium ihnen die Akkreditierungen entzogen und sie zur Ausreise aufgefordert. Sie müssen das Land innerhalb von zwei Wochen verlassen. Aus London gab es dazu zunächst keine Reaktion.
Neue Eskalationsstufe Anfang Februar erreicht
Moskau und London streiten seit Monaten über Diplomaten und angebliche Spionage. Seit Beginn des von Kremlchef Wladimir Putin befohlenen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Beziehungen zwischen Russland und Grossbritannien als Teil der westlichen Welt angespannt.
Anfang Februar erreichte der Streit mit der Eröffnung eines Strafverfahrens eine neue Eskalationsstufe. Ein mutmasslich britischer Diplomat soll eine Frau gestossen haben, deswegen werde wegen Körperverletzung ermittelt, hiess es damals.
In einem spektakulären Fall der Spionage für Russland waren zudem vergangene Woche in London zwei Frauen und ein Mann aus Bulgarien schuldig gesprochen worden. Sie handelten mutmasslich im Auftrag von Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, wie die Nachrichtenagentur PA meldete. Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu 14 Jahren.