Die Linken-Bundestagsfraktion hatte kritisiert, dass den in Deutschland aktiven Verleihfirmen von Ryanair Erlaubnisse fehlen.
Maschinen der irischen Low-Cost-Airline Ryanair stehen am Flughafen Hahn (D).
Maschinen der irischen Low-Cost-Airline Ryanair stehen am Flughafen Hahn (D). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorwürfe der illegalen Leiharbeit wurden von Ryanair zurückgewiesen.
  • Ryanair und seine Dienstleister sollen vollständig nach EU-Recht agieren.
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Die Fluggesellschaft Ryanair hat Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie in Deutschland illegal Leiharbeiter beschäftige. Die Vorwürfe seien unwahr, erklärte Kommunikationschef Robin Kiely heute Donnerstag auf Anfrage.

Ryanair und seine Dienstleister agierten vollständig nach EU-Recht. Am Mittwoch hatte die Linken-Bundestagsfraktion kritisiert, dass den in Deutschland aktiven Verleihfirmen die vorgeschriebene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung fehle.

Nicht zugelassen

Der Abgeordnete Pascal Meiser hatte sich auf entsprechende Auskünfte des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit berufen.

Allein 700 der rund 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter haben nach Angaben Meisers Arbeitsverträge bei den beiden Unternehmen Crewlink Ireland Ltd. sowie Workforce International Contractors Ltd. mit Sitz in Dublin unterschrieben. Diese seien laut Regierung nicht von deutschen Behörden zur Arbeitnehmerüberlassung zugelassen.

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