Ryanair erkennt Streiks als Entschädigungsgrund an
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fluggesellschaft Ryanair hat die Forderungen von Klägern anerkannt.
- Der Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice sieht darin taktisches.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair leistet einzelnen Passagieren Entschädigungen, die nach Streiks nicht rechtzeitig an ihr Ziel gekommen sind. Die Hamburger Justiz bestätigte entsprechende Informationen des Flugrechtsportals Flightright.
In mindestens fünf Verfahren habe Ryanair die Forderungen der Kläger anerkannt, erklärte ein Justizsprecher auf Anfrage. Das Amtsgericht Hamburg habe daraufhin den Sachverhalt nicht mehr weiter überprüft. Ryanair selbst wollte sich zu den laufenden Verfahren nicht äussern.
Will sich Ryanair vor dem Europäischen Gerichtshof drücken?
Bislang hatten sich die Iren darauf berufen, dass Streiks laut EU-Fluggastverordnung nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten seien. Demnach müssten Passagiere auch nicht entschädigt werden. Flightright sieht das anders: «Die Airline hat den Arbeitskampf durch jahrelanges Lohndumping und fragwürdige Arbeitsbedingungen selbst heraufbeschworen.»
Man hätte eine Eskalation verhindern können – nun habe man für mehrere hundert Passagiere an deutschen Gerichten Klage eingereicht. Der Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice hielt der Airline taktisches Verhalten vor.
Ryanair wolle durch die Anerkennung vermeiden, dass die Hamburger Richter die Frage zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof geben. «Ein Urteil des EuGHs hätte bedeutet, dass die Airline gezwungen wäre, alle Streik-Fälle zu entschädigen», erklärte de Felice.