Scholz kündigt Gesetzgebungsverfahren für allgemeine Impfpflicht an
Das Wichtigste in Kürze
- Abgeordnete sollen frei nach ihrem Gewissen entscheiden können.
Über die geplante Vorschrift sollten die Abgeordneten dann frei nach ihrem Gewissen abstimmen können, sagte Scholz am Dienstag im Sender Bild TV. Er begründete das Vorhaben mit dem notwendigen Schutz der Bevölkerung.
«Wir werden ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen, wo jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen abstimmen kann über eine allgemeine Impfpflicht», sagte Scholz. Dabei sehe er allerdings nicht die künftige Bundesregierung als Akteur, vielmehr sei dies Sache des Parlaments. Bereits zuvor solle es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Alten- und Pflegeheime geben.
Weiter sagte Scholz, sein Vorschlag für die allgemeine Impfpflicht ziele auf «Ende Februar oder Anfang März». Dies dürfte dann bei Verstössen auch mit einer Strafandrohung verbunden sein. Konkrete Festlegungen gebe es hierzu aber noch nicht.
Der SPD-Politiker begründete das Vorgehen mit der angespannten Situation. «Hätten wir eine höhere Impfquote, dann hätten wir eine andere Lage», sagte er. Man könne «nicht herzlos zugucken, wie die jetzige Situation ist». Daher müsse es mehr Impfungen geben.
Scholz kündigte auch an, dass bei vollständig Geimpften dies nicht mehr wie bisher ein Jahr lang als Nachweis für den Schutzstatus anerkannt werden solle. In der Diskussion ist hier eine Verkürzung auf sechs Monate. Grund sei, dass sich herausgestellt habe, dass der Impfschutz nicht so lange anhalte wie zunächst angenommen.