Schwedin nach verhindertem Abschiebeflug zu Geldstrafe verurteilt
Die Schwedin, welche einen Abschiebeflug verhinderte, muss eine Geldstrafe von 330 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Tage Haft gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schwedin, die unlängst einen Abschiebeflug verhindert hat, wurde verurteilt.
- Sie muss eine Geldstrafe von umgerechnet 330 Franken bezahlen.
Schwedin nach verhindertem Abschiebeflug zu Geldstrafe verurteilt
Eine junge Schwedin muss nach einer von ihr verhinderten Abschiebung eines Afghanen nicht ins Gefängnis, dafür aber eine Geldstrafe von umgerechnet 330 Euro bezahlen. Sie wurde am Montag wegen Verstosses gegen das schwedische Luftfahrtgesetz verurteilt, wie eine Sprecherin des Bezirksgerichts Göteborg der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ihr Verteidiger Tomas Fridh kündigte unmittelbar nach der Verurteilung an, in Berufung gehen zu wollen.
Die damals 21-jährige Elin Ersson hatte am 23. Juli 2018 in Göteborg eine Passagiermaschine von Turkish Airlines aufgehalten und die Aktion per Live-Video auf Facebook geteilt. Indem sie sich weigerte, auf dem Flug Richtung Istanbul ihren Platz einzunehmen, wollte sie die Abschiebung eines jungen Afghanen in seine Heimat verhindern. Der Mann war jedoch nicht an Bord, sondern ein anderer Afghane, der nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe in sein Heimatland ausgewiesen werden sollte. Der Mann und Ersson verliessen die Maschine schliesslich auf Anweisung des Flugpersonals, das Flugzeug hob mit Verspätung ab.
Keine schwerwiegende Tat
In der Anklage wurde Ersson vorgeworfen, sich bei ihrer Aktion nicht an die Anweisungen des Personals gehalten zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich damit strafbar gemacht habe. Da es sich aber um keine schwerwiegende Tat gehandelt habe, sei eine Geldstrafe ein angemessenes Strafmass. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Tage Gefängnis gefordert.
Ersson hatte abgestritten, mit ihrer Aktion eine Straftat begangen zu haben. Schwedischen Medien hatte sie nach dem Vorfall gesagt, in ihrem Land gebe es zwar keine Todesstrafe. Eine Abschiebung in ein Kriegsland könne aber den Tod bedeuten.