Sea-Watch beging laut italienischer Ermittler kein Fehlverhalten
Das Wichtigste in Kürze
- Sea-Watch hat sich bei der Bergung der 47 Flüchtlinge nicht falsch verhalten.
- Zu diesem Schluss kommt die italienische Justiz nach ihren Ermittlungen.
Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat sich nach Einschätzung der italienischen Justiz im Zusammenhang mit der Rettung von 47 Flüchtlingen nicht falsch verhalten.
Zwar äusserte die Staatsanwaltschaft in Catania in einer Mitteilung heute Samstag Bedenken an der Tauglichkeit des Schiffs «Sea-Watch 3» für die Seenotrettung im Mittelmeer. Gesetzesverstösse konnten die Ermittler aber nicht feststellen.
Schiff musste im Hafen bleiben
Die «Sea-Watch 3» war fast zwei Wochen mit geretteten Flüchtlingen im Meer unterwegs, bevor sie am Donnerstag nach einer europäischen Lösung zur Aufnahme der Menschen dann doch in Italien anlegen durfte.
Am Freitag erklärte die italienische Küstenwache, dass das Schiff wegen Unregelmässigkeiten im Hafen bleiben müsse. Ob diese Entscheidung heute Samstag weiterhin galt, war zunächst unklar.
Begünstigung illegaler Migration
Die Staatsanwaltschaft habe unter anderem wegen der Begünstigung illegaler Migration Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet, erklärte sie.
Das Ziel: Die libyschen Menschenhändler identifizieren, die die Abfahrt der Flüchtlinge von der Küste des Bürgerkriegslandes organisiert haben, sowie diejenigen ausfindig machen, die das Boot gesteuert haben, bevor die Seenotretter eingriffen.
«Mitten in ein Umwetter»
Italiens Innenminister Matteo Salvini hatte Sea-Watch unter anderem vorgeworfen, nach der Rettung der Menschen «mitten in einem Unwetter» nach Italien statt ins nahe gelegene Tunesien gefahren zu sein.
Das Wetter sei noch gut gewesen, als die «Sea-Watch 3» in Richtung Lampedusa gesteuert sei, stellten die Ermittler nun klar.
Dass der Kapitän sich dann für die Weiterfahrt an die Ostküste Siziliens statt nach Tunesien entschlossen habe, sei «gerechtfertigt» gewesen. Sonst hätte sich das Schiff auf das aufziehende Tief zubewegt. Zudem hätten die tunesischen Behörden der NGO in der Vergangenheit das Anlegen auch zum Aufstocken der Vorräte verwehrt.