Melonis Albanien-Pläne kommen vor europäische Justiz

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Die italienische Rechts-Regierung steht wegen ihrer Pläne zur Unterbringung von Mittelmeer-Flüchtlingen ausserhalb der EU vor Gericht.

Italiens Pläne für Flüchtlingslager ausserhalb der EU kommen vor den Europäischen Gerichtshof. (Foto: Archiv)
Italiens Pläne für Flüchtlingslager ausserhalb der EU kommen vor den Europäischen Gerichtshof. (Foto: Archiv) - Valeria Ferrario/AP/dpa

Die Pläne der italienischen Rechts-Regierung zur Unterbringung von Mittelmeer-Flüchtlingen ausserhalb der EU werden nun auch zu einem Fall für die europäische Justiz. Auf Antrag eines Gerichts in Bologna soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen neuen Erlass prüfen, mit dem die rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ihr Vorhaben retten will.

Ihr erster Versuch, über die Asylanträge von Migranten in einem Lager in Albanien entscheiden zu lassen, war an der italienischen Justiz gescheitert. Die beiden erst kürzlich eröffneten Lager stehen jetzt wieder leer.

Das Gericht in der norditalienischen Stadt Bologna rief den EuGH am Dienstag an, um den erst vergangene Woche von der Meloni-Regierung verabschiedeten Erlass prüfen zu lassen. Dabei geht es insbesondere um eine darin verankerte Liste von 19 vermeintlich sicheren Herkunftsländern von Migranten.

Sichere Herkunftsländer – ein strittiges Thema

Solche Listen sind auch in anderen Ländern der Europäischen Union umstritten. Melonis Umgang mit Mittelmeer-Flüchtlingen wird innerhalb der EU aufmerksam verfolgt.

Grundlage ist der Fall eines Mannes, der Mitte Oktober mit 15 anderen Migranten aus Bangladesch und Ägypten auf einem Flüchtlingsboot auf dem Mittelmeer aufgegriffen und dann von einem italienischen Schiff nach Albanien gebracht worden war. Dort wurde sein Asylantrag binnen 24 Stunden abgelehnt.

Ein Gericht in Rom entschied dann aber, dass alle Migranten nach Italien gebracht werden mussten, weil nach EU-Recht weder Bangladesch noch Ägypten völlig sichere Herkunftsländer seien. In dem neuen Erlass der Meloni-Regierung werden aber beide Staaten wieder so definiert.

EuGH-Entscheidung als Referenz

Das Gericht in Bologna verwies nun auf eine EuGH-Entscheidung, wonach ein Land nur dann als sicher eingestuft werden kann, wenn tatsächlich alle gesellschaftlichen Gruppen im gesamten Land sicher sind.

Zur Erläuterung zogen die Richter einen Vergleich mit Nazi-Deutschland: «Deutschland unter dem Naziregime war für die grosse Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein äusserst sicheres Land: Abgesehen von Juden, Homosexuellen, politischen Gegnern, Menschen mit Roma-Volkszugehörigkeit und anderen Minderheitengruppen konnten sich mehr als 60 Millionen Deutsche eines beneidenswerten Zustands der Sicherheit erfreuen.»

Kommentare

Contamination

Es ist gut, dass man Migration nach Europa jetzt steuern will. Aber was ist mit den zig Millionen die bereits hier sind und ausser Sozialhilfe beziehen, Menschen berauben und Unfriede stiften nichts beizutragen haben.

Contamination

Die kriminellen Illegalen und Asylbetrüger, egal woher sie kommen, sind in Europa nicht willkommen und gehören umgehend in Abschiebehaft. Das Asylrecht hat mit denen nichts zu tun. Keinerlei Geldleistungen, Zelt, Bett, Essen, Gesundheitsversorgung, kein Recht auf Einbürgerung oder Aufenthalt. Wer auch nur im Ansatz kriminell wird, umgehend abschieben. Konsequente Rückführungen sollten endlich zum Tagesgeschäft werden.

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