Spanien hat zwei Straftäter abgeschoben. Die beschwerten sich, dass sie dort familiär verwurzelt waren – der EGMR gab ihnen recht.
Flugzeug Stacheldraht
Ein Flugzeug fliegt über Stacheldraht hinweg. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei rechtswidrig abgeschobene Marokkaner fordern, wieder in Spanien zu leben.
  • Dem Land steht jedoch frei, wie es die Verurteilung des EGMR umsetzt.
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Spanien hat mit der Abschiebung zweier wegen Drogenhandels verurteilter Marokkaner gegen deren Menschenrechte verstossen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Strassburg.

Die spanischen Gerichte hätten vor der Abschiebung nicht ausreichend die Interessen der Männer gegen die des spanischen Staates abgewogen, argumentierten die Strassburger Richter. Ausserdem hätten sie nicht überprüft, ob die Abschiebungen und die dazu verhängten mehrjährigen Einreiseverbote verhältnismässig gewesen seien. Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Familiär verwurzelt

Beschwert hatten sich zwei Marokkaner, die schon länger in Spanien lebten und dort familiär verwurzelt waren. Wegen Drogenhandels wurden sie zu einer Haft- beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt und später abgeschoben. Sie sahen dadurch ihr Recht auf Familienleben verletzt und bekamen nun Recht.

Die Männer forderten keine Entschädigung von Spanien, sondern die Erlaubnis, wieder in dem Land zu leben. Spanien stehe es unter Aufsicht des zuständigen Europarats-Gremiums jedoch frei, zu entscheiden, wie das Urteil umzusetzen sei, teilte das Gericht mit.

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