Stadt auf Mallorca darf Stierkampf nicht verbieten
Die spanische Gemeinde Calvià auf Mallorca muss die Austragung von Stierkämpfen weiter zulassen. Das hat das Oberste Gericht entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Gemeinde Alvià auf Mallorca gibt es auch künftig noch Stierkämpfe.
- Die linke Gemeindeverwaltung hatte diese eigentlich verbieten wollen.
- Das Oberste Gericht machte den Entscheid aber nichtig.
Die Gemeinde Calvià im Südwesten Mallorcas muss gegen ihren Willen weiterhin die Austragung von Stierkämpfen zulassen. Das entschied das Oberste Gericht der Balearen (TSJB), wie Regionalmedien am Dienstag unter Berufung auf Justizsprecher berichteten.
Der Beschluss der Gemeinde, sich zur «tierfreundlichen und stierkampffreien Stadt» zu erklären, sei für nichtig erklärt worden. Das Gericht habe einer Klage der Stierkampf-Stiftung «Fundación Toro de Lidia» stattgegeben. Die Begründung: Calvià habe die Kompetenzen der lokalen Regierungen überschritten.
Die linke Gemeindeverwaltung teilte in einer ersten Reaktion mit, man lehne den Stierkampf weiterhin ab und werde das Urteil prüfen. Die Stierkampf-Freunde jubelten unterdessen: «Keine Stadt oder Gemeinde, die sich gegen den Stierkampf aussprechen will, hat die rechtliche Möglichkeit, dies zu tun oder den Stierkampf zu verbieten», schrieb die «Fundación Toro de Lidia» auf Twitter.
Schon andere Gemeinden in Schranken gewiesen
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Stierkampfverbot einer spanischen Gemeinde von der Justiz des Landes gekippt wird. Auf Mallorca wurden zum Beispiel bereits die Rathäuser von Palma und Binissalem in die Schranken gewiesen. Da der Stierkampf in Spanien 2013 zum nationalen Kulturgut erklärt wurde, kann nach Auffassung der Justiz nur der Zentralstaat solche Verbote beschliessen.
Schon 2016 hatte die Justiz ein in Katalonien seit 2010 geltendes Stierkampfverbot gekippt. Die Kanaren sind die einzige Region, in der noch eine Art Stierkampfverbot gilt. Auf den Atlantikinseln gibt es aber auch keine Tradition des blutigen Spektakels.