Steuerzahler sollen Corona Impfstoff-Hersteller-Risiken mittragen
Nur mit einem Impfstoff kann die Pandemie eingedämmt werden. Bestimmte Risiken für Hersteller sollen von den EU-Staaten abgedeckt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Noch gibt es keinen in der EU zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus.
- Vorverträge sollen den Herstellern einen Teil des Risikos für Entwicklungskosten abnehmen.
Nur mit einem Impfstoff kann die Pandemie eingedämmt werden, darin sind sich viele Experten einig. Um die Mittel rasch zu bekommen, greifen die EU-Staaten den Pharmafirmen kräftig unter die Arme. Im Wettlauf um einen wirksamen Corona-Impfstoff sollen Europas Steuerzahler einen Teil des Haftungsrisikos der Hersteller übernehmen.
Die EU-Staaten seien bereit, «bestimmte Risiken der Firmen finanziell abzudecken, damit Impfstoffe tatsächlich für EU-Bürger zur Verfügung stehen. Und die öffentliche Gesundheit geschützt wird.» Das erklärte die EU-Kommission am Donnerstag. Zuvor hatte die «Berliner Zeitung» darüber berichtet.
Noch gibt es keinen in der EU zugelassenen Impfstoff gegen das bisweilen tödliche und wirtschaftlich verheerende Coronavirus. Die EU-Kommission verhandelt aber bereits seit Wochen mit Firmen, die aussichtsreiche Kandidaten am Start haben. Erst am Donnerstag trat ein Vertrag mit AstraZeneca in Kraft. Dieser soll der EU den Kauf von bis zu 400 Millionen Einheiten Impfstoff des britischen Herstellers ermöglichen.
Hersteller-Risiko für Entwicklungskosten soll abnehmen
Die Vorverträge sollen den Herstellern einen Teil des Risikos für Entwicklungskosten abnehmen. Denn es wird angenommen, dass nicht alle derzeit getesteten Mittel erfolgreich sind. Die EU-Kommission setzt deshalb auf verschiedene Anbieter: Verhandelt wird auch über Verträge mit Sanofi-GSK, Johnson&Johnson, Curevac und Moderna.
«Im Wettlauf gegen die Zeit müssen Hersteller Impfstoffe viel schneller herstellen als unter normalen Umständen», erklärte ein Sprecher der EU-Kommission. Statt zehn Jahren oder mehr gehe es jetzt um 12 bis 18 Monate. «Um derart hohe Risiken der Hersteller auszugleichen, sehen die Vorabkaufverträge vor, dass Mitgliedsstaaten Produzenten für bestimmte Verbindlichkeiten zu entschädigen.»