Tödliche Attacke beim CSD in Münster: Urteil erwartet

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Deutschland,

Ein eigentlich freudiger Tag endet für Malte C. tödlich – am Christopher Street Day wird der Transmann Opfer einer brutalen Attacke. Auf der Anklagebank sitzt ein 20-Jähriger.

Die Gedenkstätte für Malte C in Münster am 03.09.2022. Der 25-Jährige wurde am Christopher Street Day brutal niedergeschlagen und erlag später seinen Verletzungen.
Die Gedenkstätte für Malte C in Münster am 03.09.2022. Der 25-Jährige wurde am Christopher Street Day brutal niedergeschlagen und erlag später seinen Verletzungen. - Bernd Thissen/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Transmannes beim Christopher Street Day (CSD) in Münster will das Landgericht heute sein Urteil verkünden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gestern für den 20 Jahre alten Angeklagten eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert. Sie plädierte zudem für eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt. Dem Mann wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll Malte C. beim CSD im August 2022 gegen den Kopf geschlagen haben, als dieser sich schützend vor Personen stellte, die daran teilgenommen hatten. Der 25-Jährige fiel mit dem Hinterkopf auf den Asphalt und starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Die Verteidigung hatte sich für eine «angemessene Jugendstrafe» ausgesprochen – ohne ein genaues Strafmass zu nennen. Das Wichtigste für den Mandanten sei eine Therapie. Zudem solle er von Drogensucht und Alkoholismus wegkommen.

Laut Anklage voll schuldfähig

Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt und auch Debatten ausgelöst über Queerfeindlichkeit und ein Anheizen diskriminierender Parolen und Hetze in sozialen Netzwerken. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen eine Gutachterin und auch die Staatsanwaltschaft in dem Prozess beim Angeklagten aber keine Hinweise. Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung schilderten, der Russe habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen homosexuellen Neigung erkennen lassen.

Laut Anklage ist der Mann voll schuldfähig. Strafmildernd solle berücksichtigt werden, dass der 20-Jährige die Tat gestanden habe und sie glaubhaft bereue. Der Heranwachsende sei deutlich in seiner Entwicklung verzögert. Er sei schon mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen, einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und werde voraussichtlich auch in Zukunft ähnlich gelagerte Straftaten begehen, hiess es aufseiten der Anklage.

Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Es ermöglicht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahre. Nach Erwachsenenstrafrecht wären zwischen 3 und 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich.

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