UBS vs. Frankreich steht vor der nächsten Runde
Die UBS wurde 2019 im Steuerstreit mit Frankreich zu einer Milliarden-Busse verurteilt, zog den Entscheid aber weiter. Die Bank plädiert auf Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Die UBS wurde 2019 wegen illegaler Bankwerbung und Geldwäsche verurteilt.
- Doch die Bank zog das Urteil vor eine weitere Instanz und verlangt einen Freispruch.
- Nun geht der Fall in die zweite Runde.
Im Steuerstreit zwischen der UBS und Frankreich wird am kommenden Montag das Urteil im Berufungsprozess verkündet. Die Grossbank war im Februar 2019 in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.
Geldwäsche und illegale Bankwerbung
Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. «Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts.
Die UBS wurde in der Folge zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen. Die erste Runde der Klage also endete mit einem klaren Sieg der französischen Staatsanwälte.
Die Grossbank legte gegen den Entscheid Berufung ein und verlangt für sich einen Freispruch. Der Berufungsprozess ging dann im März 2021 über die Bühne, und das Urteil sollte ursprünglich bereits Ende September verkündet werden. Die Entscheidung wurde allerdings verschoben, weil einer der drei Richter erkrankt ist.
Viel Geld im Spiel
Es geht also (auch) um viel Geld, wenn die Anwälte am Montag auf das Urteil warten. Die 4,5 Milliarden Euro stehen zu aktuellen Wechselkursen für fast 80 Prozent des letztjährigen Jahresgewinns von knapp 6,6 Milliarden US-Dollar.
Für den Fall zurückgestellt hat die UBS (seit längerer Zeit unverändert) lediglich 450 Millionen Euro – also ein Zehntel des ersten Verdikts. Nach einer Niederlage vor dem Rekursgericht müsste die Bank wohl deutlich mehr Rückstellungen tätigen.
Immerhin: In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von «nur» mindestens 3 Milliarden Euro. Deutlich weniger also als die erstinstanzlich verhängten 4,5 Milliarden. Und die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollen zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.
Einfluss auf diesen Antrag dürfte ein Leiturteil des Kassationshofs in Paris vom September 2019 gehabt haben. Die Richter hatten seinerzeit entschieden, dass französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.
Fall wird vermutlich weitergezogen
Wie auch immer die zweite Runde ausgeht – es ist gemäss Beobachtern sehr wahrscheinlich, dass der Fall von der einen oder der anderen Seite an die nächste Instanz weitergezogen wird. Das wäre dann das Kassationsgericht.
Bis zu einem letztinstanzlichen Urteil dürfte der Fall die UBS also noch mehrere Jahre beschäftigen. Sergio Ermotti wollte den Fall eigentlich noch in seiner Amtszeit abschliessen, nun hat er den Stab schon vor gut einem Jahr an seinen Nachfolger Ralph Hamers übergeben.