Deutsche Behörden haben einen uigurischen Asylbewerber nach China abgeschoben. Und das obwohl noch ein Asylfolgeantrag offen war.
Ein Blick auf den Eingang zur Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge.
Ein Blick auf den Eingang zur Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland wurde einen Uigure trotz laufenden Verfahrens nach China abgeschoben.
  • Schuld an der fehlerhaften Abschiebung hat die mangelhafte Kommunikation der Behörden.
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Die deutschen Behörden haben einen uigurischen Asylbewerber wegen einer bürokratischen Panne trotz laufenden Verfahrens nach China abgeschoben. Der 23-Jährige wurde am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war. Das geht aus der Antwort des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause (Grüne) hervor.

Demnach ging bei der zuständigen Ausländerbehörde in München keine Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über den Folgeantrag ein, heisst es in Herrmanns Brief. Bause hatte von einem «skandalösen Fall von Behördenversagen» gesprochen. Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückzuholen. Es gehe um Leben und Tod.

Die Menschenrechtsorganisation «Human Rights Watch» geht von massiven Menschenrechtsverletzungen aus. Der erste Asylantrag des 23-Jährigen war 2016 abgelehnt worden, weil er nach Einschätzung des deutschen Bundesamts legal mit einem gültigen Reisepass aus China ausgereist war und damit mutmasslich nicht verfolgt wurde.

Erst vor Kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der Anfang Juli mit einem Charterflug aus München in sein Heimatland abgeschoben worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald zu diesem Zeitpunkt nicht hätte abgeschoben werden dürfen.

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