Umsatzsteuerkarusselle sollen durch Massnahmen verhindert werden
Steuerbetrug, der durch ein Karussellgeschäft zustandegekommen sind, sollen in Österreich künftig stärker bestraft werden. Die Massnahmen dazu werden geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuerbetrug geht in Begutachtung.
- Die vorsätzliche Nichtabfuhr der Umsatzsteuer soll durch die Massnahmen bestraft werden.
Der österreichische Finanzminister Hartwig Löger kündigte im Mai ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuerbetrug an. Dieses geht heute in Begutachtung. Bei Schmuggel, Abgabenhinterziehung und Abgabenhehlerei ab 114'155 Franken werden in Österreich härtere Strafen erwartet. Das Finanzministerium kündigte Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu vier Jahren an.
Der Kampf gegen das Karussellgeschäft
Durch die Massnahmen soll der Missbrauch der Umsatzsteuerbefreiung verhindert werden. Dies geschieht häufig durch ein sogenanntes Karussellgeschäft bei Geschäften zwischen EU-Staaten. Finanzstrafbehörden könnten bisher nicht bei Umsatzsteuerbetrugsfällen ermitteln, in denen die Abgabenbehörden des Bundes getäuscht werden, berichtet «ORF». In diesen Fällen liegt nämlich kein Finanzvergehen vor, sondern ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch.