Uni Bremen klagt gegen die Einschränkung von Tierversuchen

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Deutschland,

Getötete Tiere in der Lehre sind aus Sicht der Universität weiterhin unverzichtbar. Zudem sieht sie die Wissenschaftsfreiheit bedroht.

Universität Bremen
Hajo Zeeb, Professor für Epidemiologie an der Universität Bremen betont zudem: «Es wäre fragwürdig zu behaupten, es hätte keine Anhaltspunkte für diese erhöhte Risikobewertung gegeben». (Symbolbild) - Sina Schuldt/dpa

Die Universität Bremen zieht im Streit um Tierversuche vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage richtet sich nach Angaben der Uni gegen Teile des neuen Hochschulgesetzes, mit dem Bremens Regierung Tierversuche stark einschränkt. Zuerst hatte «buten un binnen» von Radio Bremen berichtet.

Die Universität kritisiert, dass sie auf eigens für die Lehre getötete Tiere verzichten soll. «Die Vorschrift geht über das Bundesrecht hinaus», teilte eine Sprecherin der Universität mit.

Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt

Das deutsche Tierschutzrecht lasse das Töten von Tieren für die Forschung zu. Die Hochschule klagt auch dagegen, dass sie eine externe Kommission bilden soll, die die Tierversuche begutachtet und Empfehlungen ausspricht. Damit werde die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt, so die Argumentation der Uni.

Schon seit Jahren wird in Bremen vor allem über Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter gestritten. Er entzog Makaken zuletzt regelmässig Wasser, fixierte die Tiere im sogenannten Primatenstuhl und führte umfangreiche Kopfoperationen durch. Der Senat hatte die Fortsetzung der umstrittenen Experimente an der Universität abgelehnt. Kreitner wehrt sich dagegen vor dem Bremer Verwaltungsgericht.

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