Verfassungsschutz soll Lizenz zum Hacken bekommen

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Deutschland,

Hinweise auf islamistische Terrorverdächtige erhält der Verfassungsschutz oft zuerst von ausländischen Nachrichtendiensten. Das soll sich ändern. Ein Entwurf aus dem Innenministerium sorgt aber schon vor der Verabschiedung im Kabinett für Aufregung.

Gegner des Vorschlages befürchten, dass eine Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz zu unmässigen Eingriffen in die Privatsphäre von Bürgern führen könnte. Foto: Jana Pape
Gegner des Vorschlages befürchten, dass eine Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz zu unmässigen Eingriffen in die Privatsphäre von Bürgern führen könnte. Foto: Jana Pape - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verfassungsschutz soll mutmassliche Extremisten nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig noch besser ausspähen können.

Einen Entwurf für ein Gesetz zur «Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)» leitete sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weiter. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.

Konkret geht es um die Erlaubnis für «Online-Durchsuchungen». Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Ausserdem soll dem Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.

Befürworter des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her bloss wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören.

Gegner des Vorschlages befürchten, dass der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz zu unmässigen Eingriffen in die Privatsphäre von Bürgern führen könnte. Denn Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass demjenigen, dessen Computer gehackt würde - anders als bei Ermittlungen der Polizei - keine Straftat zur Last gelegt wird.

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster hält eine Ausweitung der Befugnisse des BfV dennoch für überfällig. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Nicht wenige der jüngsten Fälle zeigen uns, dass wir schon seit Langem viel zu hohe Risiken eingehen.» Für Hinweise auf Extremisten, die sich im Netz Materialien und Anleitungen für den Bombenbau beschafften, oder bis unmittelbar vor der Tat Online-Chats mit ausländischen Hintermännern führten, seien die deutschen Sicherheitsdienste bislang oft auf Informationen ausländischer Partner angewiesen. Das sei nicht länger akzeptabel.

Für den Einsatz von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ seien zudem hohe rechtliche Hürden durch Staatsanwaltschaften, Gerichte und vor allem die G-10-Kommission des Bundestages «vorgesehen und angemessen», sagte Schuster. Die Kommission ist für die Genehmigung von Überwachungsmassnahmen zuständig.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heisst es: «Wir sind uns bewusst, dass auch massvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern.»

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, warnte: «Solange die eingesetzte Technik technisch mehr kann als sie rechtlich darf, sind Zweifel angebracht, ob dieser Eingriff in die Bürgerrechte gerechtfertigt ist.»

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte die SPD auf, «den grundrechtsgefährdenden Plänen des Innenministers eine deutliche Absage zu erteile». Er warnte die Bundesregierung davor, Sicherheitslücken in Software und Hardware zu Ausspähungszwecken bewusst offen zu halten. Denn diese Lücken würden immer wieder auch von Kriminellen genutzt, um in private Netzwerke oder Firmen-Server einzudringen oder Daten von Behörden abzugreifen.

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