Vergewaltigte Wienerin (13) bricht vor Gericht zusammen
In Wien wurde im letzten Jahr eine damals 12-Jährige mutmasslich über Monate hinweg von 17 Jugendlichen missbraucht. Vor Gericht kommt es zu einem Eklat.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Donnerstag war ein 13-jähriges mutmassliches Missbrauchsopfer vor Gericht.
- Das Mädchen brach bei der Schilderung der Ereignisse zusammen.
- Später traf es im Gerichtsgebäude auf einen Tatverdächtigen, der sie auslachte.
Das 13-jährige Mädchen, das in Wien von einer Jugendbande mutmasslich monatelang sexuell missbraucht wurde, war am Donnerstag vor Gericht.
Das junge Mädchen sollte einzeln zu allen Missbrauchstaten befragt werden. Doch die Vernehmung musste abgebrochen werden, als das Mädchen weinend zusammenbrach. «Sie konnte zu drei Fällen aussagen», erklärte Sascha Flatz, Anwalt des Mädchens, gegenüber RTL.
Später kam es im Gerichtsgebäude zu einem Vorfall, der so nicht passieren dürfte. Die 13-Jährige traf dem deutschen Sender zufolge auf einen der 17 Tatverdächtigen. Dieser hatte ihr aufgelauert.
Tatverdächtiger verhöhnt missbrauchtes Opfer
Der Teenager hatte nach seiner eigenen Befragung durch das Gericht eigentlich nach Hause gehen sollen. Doch er blieb heimlich zurück und wartete auf die 13-Jährige.
Als er sie sah, begann er dem Bericht nach höhnisch zu lachen. Worte wurden offenbar nicht gewechselt, aber das Mädchen war sichtlich erschrocken, den Jungen zu sehen. Dieser soll sie letztes Jahr in einem Treppenhaus missbraucht haben.
Das junge Opfer war nur in Begleitung ihrer Opfervertreterin bei der Befragung. Ihre Eltern waren nicht anwesend. Die Mutter hatte bereits im Vorfeld erklärt, ihre Tochter solle die grausamen Details der Taten nicht vor ihr offenbaren müssen.
Weitere Vernehmung geplant
Die Befragung des Mädchens soll am 26. April fortgesetzt werden. Dann wird sie auch über die mutmasslichen Gruppenvergewaltigungen in einem Hotelzimmer aussagen müssen.
Der Fall hat weit über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Der Vorfall im Gerichtsgebäude wirft nun ernsthafte Fragen zur Sicherheit von Opfern während Gerichtsverfahren auf. Denn diese sollten von den mutmasslichen Tätern eigentlich getrennt werden.