Vor Amokfahrt von Münster laut Staatsanwaltschaft kein Versäumnis der Behörden
Im Vorfeld der Amokfahrt von Münster vor eineinhalb Jahren hat es einem Bericht zufolge keine Versäumnisse der Behörden gegeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Täterschreiben enthielten «keine ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung».
Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Amokfahrer aus einer psychischen Labilität heraus handelte, wie die «Westfalenpost» am Freitag berichtete. «Ein strafrechtlich relevantes Versäumnis» von Behörden sei in diesem Zusammenhang «nicht ansatzweise zu erkennen», sagte der Münsteraner Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt der Zeitung.
Bei der Todesfahrt vom 7. April 2018 waren vier Menschen getötet und mehr als 20 weitere teils lebensgefährlich verletzt worden. Der bereits kurz nach der Tat als psychisch labil eingestufte Amokfahrer hatte einen Campingbus in eine Menschengruppe vor einer Gaststätte in der Münsteraner Altstadt gesteuert. Danach erschoss sich der 48-Jährige in dem Fahrzeug. Sein Motiv lag nach Erkenntnissen der Ermittler in psychischen Problemen begründet.
In den Tagen vor der Tat hatte der Amokfahrer Schreiben an mehrere Empfänger gesandt, von mindestens einem hatte laut «Westfalenpost» auch die Polizei Kenntnis. Diese Schreiben enthielten aber «gerade keine ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung», erklärte Botzenhardt. Zudem ergäben sich aus diesen Schreiben keine Anhaltspunkte für ein «fremdaggressives Verhalten» oder Hinweise auf die Planung oder Vorbereitung einer Amokfahrt.