Was haben EU und Grossbritannien vereinbart?

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Frankreich,

Die von der Europäischen Union und Grossbritannien vereinbarten Nachbesserungen zum Brexit-Vertrag laufen auf eine zentrale Botschaft hinaus: Grossbritannien bleibt nicht gegen seinen Willen auf Dauer in einer engen Bindung an die EU «gefangen».

Protest gegen den Austritt Grossbritanniens aus der EU an der Grenze zwischen Irland und Nordirland. Foto: Mariusz Smiejek
Protest gegen den Austritt Grossbritanniens aus der EU an der Grenze zwischen Irland und Nordirland. Foto: Mariusz Smiejek - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer rechtlich verbindlichen Zusatzerklärung wird klargestellt, dass diese Klausel nie zum Tragen kommen soll.

Dies bezieht sich auf den sogenannten Backstop für eine offene Grenze zwischen Irland und Nordirland, wonach Grossbritannien in einer Zollunion mit der EU bleibt, bis eine bessere Lösung gefunden ist.

In einer rechtlich verbindlichen Zusatzerklärung wird klargestellt, dass diese Klausel nie zum Tragen kommen soll. So heisst es, beide Seiten würden ihr Möglichstes tun, bis 31. Dezember 2020 eine andere Lösung zu finden, damit der Backstop nicht angewendet wird.

Die Verhandlungen darüber sollen baldmöglichst beginnen und mit Priorität geführt werden. Wie von britischen Abgeordneten gewünscht, soll auch über «alternative Regelungen» verhandelt werden, darunter eine «umfassende Zoll-Zusammenarbeit» sowie «erleichternde Massnahmen und Technologien».

Für die von britischen Abgeordneten geforderte einseitige Ausstiegsklausel wurde eine komplizierte Formel gefunden. So heisst es in der Zusatzerklärung, eine «systematische Weigerung» einer Seite, Vorschläge oder Interessen des Vertragspartners zu achten, wäre ein Verstoss gegen die Pflichten der Vereinbarung. Gleiches gilt, falls einer der Vertragspartner mit dem Ziel handelte, die Irland-Klausel unbefristet anzuwenden.

Sollte eine Seite den Eindruck haben, dass dies geschieht, könnte sie ein Schlichtungsgremium anrufen. Dessen Entscheidung wäre für beide Parteien bindend. «Die dauerhafte Weigerung einer Partei, sich an dieses Urteil zu halten (...) könnte zu befristeten Gegenmassnahmen führen. Letztlich könnte die geschädigte Partei eine einseitige, verhältnismässige Aussetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen (beschliessen).» Diese Aussetzung könnte gelten, bis sich die andere Partei an den Spruch des Schiedsgerichts hält.

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