Software-Problem bei Flugsicherung dauert an

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Deutschland,

Die Software zur Flugsicherung im deutschen Luftraum macht immer noch Probleme. Das hat vor allem Auswirkungen auf den Betrieb am Frankfurter Flughafen. Lufthansa sagte 50 Flüge ab.

Am Frankfurter Flughafen fielen wegen der Software-Panne am Dienstag 54 von rund 1350 geplanten Verbindungen aus. Betroffen sind vor allem Lufthansa-Kunden. Foto: Axel Heimken
Am Frankfurter Flughafen fielen wegen der Software-Panne am Dienstag 54 von rund 1350 geplanten Verbindungen aus. Betroffen sind vor allem Lufthansa-Kunden. Foto: Axel Heimken - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der weiterhin andauernden Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind auch am Dienstag (26.

März) Flüge abgesagt worden.

Am Frankfurter Flughafen wurden wegen der Beschränkungen im Luftraum 54 von rund 1350 geplanten Verbindungen gestrichen, wie ein Sprecher des Betreibers Fraport mitteilte. Der Hauptkunde Lufthansa sagte nach eigenen Angaben 50 Flüge mit rund 4100 betroffenen Passagieren ab, was ungefähr der Grössenordnung vom Montag entsprach.

Austausch der Software am Donnerstag

Die Flugsicherung hat angekündigt, die problematische Software erst in der Nacht zum Donnerstag (28. März) auszutauschen. Bis auf Weiteres gelte in dem vom DFS-Sitz im hessischen Langen kontrollierten Luftraum eine Kapazitätsbegrenzung auf 75 Prozent, um die Flugsicherheit nicht zu gefährden.

Die Störung ist laut DFS auf das Center Langen bei Frankfurt begrenzt. Dessen Bereich reicht grob vom Bodensee bis Kassel und von der niederländischen Grenze bis Thüringen. In dem Gebiet befinden sich die grösseren Flughäfen Frankfurt, Stuttgart, Köln-Bonn und in Teilen der An- und Abflug Düsseldorf.

Entschädigung unwahrscheinlich

Bei Flugausfällen infolge der Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in der Regel nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als aussergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. So ein Umstand befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn der Luftverkehr durch Probleme bei den Fluglotsen eingeschränkt werden muss.

Allerdings kommt es laut dem Experten immer auch darauf an, ob die Airline alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Folgen der Flugausfälle abzumildern. Hier sind die Details entscheidend. Die Beweislast liege bei der Fluggesellschaft, so Degott.

Anspruch auf alternative Beförderung

In jedem Fall muss die Airline eine kostenlose alternative Beförderung für die betroffenen Passagiere organisieren - zum Beispiel durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Flugtickets in eine Bahnfahrkarte.

Ein Software-Problem der Flugsicherung schränkt den Luftverkehr schon seit Tagen über weiten Teilen Deutschlands ein. Lufthansa musste deswegen am Montag Dutzende Flüge in Frankfurt streichen. Die betroffene Software stellt den Lotsen alle wichtigen Daten für den Verlauf jedes Fluges zur Verfügung.

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