Fahrerassistenzsysteme: Neue Auto-Prüfung macht Schüler nervös

Bettina Zanni
Bettina Zanni

Zürich,

Die Fahrprüfung umfasst ab dem 1. Juli Fahrerassistenzsysteme. Manche Lernfahrende wollen ihr Billett deshalb früher machen.

Fahrerassistenzsysteme
Die neue Prüfung löst bei Lernfahrenden Unsicherheit aus. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juli sind Fahrerassistenzsysteme neu Teil der Fahrprüfung.
  • Dazu gehören etwa der Parkassistent oder Totwinkelwarner.
  • Lehrfahrende befürchten, dass die Prüfung darum schwieriger wird.
  • «Meine Schüler sind schon ganz nervös», sagt ein Fahrlehrer.
  • Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) erklärt, was zählt.

Moderne Autos krempeln die Fahrprüfung um. Ab dem 1. Juli sind Fahrerassistenzsysteme (FAS) neu Teil der theoretischen und praktischen Prüfung. Bei manchen Lernfahrerinnen und -fahrern löst dies Unsicherheit aus.

«Viele Fahrschüler sind schon ganz nervös», sagt Mario Koch zu Nau.ch. Er ist Inhaber der Fahrschule Koch in Regensdorf ZH.

Sie befürchteten wegen der Fahrerassistenzsysteme eine schwierigere Prüfung, so Koch. «Ich habe schon Schüler erlebt, die darum sogar unbedingt noch vor dem 1. Juli an die Prüfung wollten.»

Fahrerassistenzsysteme seien keine Wissenschaft

Nervös sind auch die Schülerinnen und Schüler von Alex Krstic der Fahrschule Drive-In in Zürich. «Sie haben das Gefühl, es komme an der Prüfung viel Neues dazu», sagt er. Sie hätten sich deshalb überlegt, früher an die Prüfung zu gehen.

Davon rät Kristic aber ab. «Man muss ihnen die Angst nehmen.» Zudem mache er jeweils klar, dass FAS keine Wissenschaft sei. «Der Umgang damit gehört heute zum Autofahren.»

Hast du die Autoprüfung gemacht?

Dies bestätigt Jean-Jacques Lièvre, Prozessverantwortlicher Führerprüfungen beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern. «Viele gängige FAS, wie adaptiver Tempomat, Totwinkelwarner oder Parkassistent gehören mittlerweile zur Standardausstattung neuer Fahrzeuggenerationen», sagt er.

Für Mario Koch steht fest: «In guten Fahrschulen wurde FAS schon vor der angepassten Prüfung nachhaltig trainiert.»

Das wird geprüft

Die Strassenverkehrsämter registrieren zurzeit keinen Run auf frühere Prüfungstermine. Die Panik vor der neuen Prüfung soll auch unbegründet sein.

«Die Hauptanforderungen der Führerprüfung bleiben unverändert», sagt Monica Di Mattia, Mediensprecherin der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA). Die neuen Inhalte seien sorgfältig und umsichtig eingeführt worden.

Im Prüfungsfahrzeug sind Fahrerassistenzsysteme verbaut. In der praktischen Führerprüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen, dass sie diese korrekt und situationsgerecht verwenden können. Dazu gehört, die Wirkungsweise der FAS zu kennen sowie deren Risiken und Grenzen richtig einschätzen zu können.

Auch die neue Theorieprüfung soll nicht komplizierter werden. «Es können allgemeine Fragen zur Funktion der FAS im Multiple-Choice-System auftauchen», sagt Di Mattia. Diese neuen Prüfungsinhalte würden von den Fahrlehrern mithilfe der Informationsseite smartrider.ch in die Ausbildung integriert.

Pech mit modernem Auto?

Nicht alle Autos sind gleich modern. Laut Monica Di Mattia werden nur die spezifischen Fahrerassistenzsysteme geprüft, die im Prüfungsfahrzeug verbaut sind.

Ziehen Lernfahrende, die im top modernen Auto ihres Fahrlehrers zur Prüfung rollen, den Kürzeren? Monica Di Mattia verneint.

FAS erleichterten grundsätzlich die Beherrschung des Fahrzeugs, sagt Di Mattia. «Daher stellen sich bei Prüfungsfahrzeugen ohne FAS zusätzliche Herausforderungen.» Diese relativierten die neuen Prüfungsinhalte zu den FAS.

Keine zweite Prüfung nötig

Knapp vier Millionen Autos sind aktuell in der Schweiz registriert. Deren Lenkerinnen und Lenker legten die Fahrprüfung mehrheitlich noch auf älteren Automodellen ab. Dass sie nochmals das Billett machen müssen, ist aber ausgeschlossen.

Die neuen Regelungen zur Ausbildung gelten explizit für angehende Lenkerinnen und Lenker. Dies bestätigt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (ASTRA). «Sie werden nicht rückwirkend angewendet.»

Wer die Ausweiskategorie B erworben hat, darf laut Rohrbach jeden Personenwagen lenken. «Ganz alte wie auch ganz neue.» Es sei jedoch empfehlenswert, sich mit den Funktionen eines neuen Fahrzeugs vertraut zu machen. «Und dass man sich das Fahrzeug auch in der Garage erklären lässt.»

Freiwillige Weiterbildung sei zugunsten der Verkehrssicherheit immer eine gute Sache. «Sei es ein Winterfahrtraining, ein Motorrad- oder E-Bike-Kurs oder auch einer zu Fahrassistenzsystemen.»

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #2028 (nicht angemeldet)

Trainerhosentypen mit Kartonschachteln brauchen ein intensive Prüfung !

User #2998 (nicht angemeldet)

Am Handy und mit der KI rumspielen können sie mit links, aber wenn es mal um etwas wichtiges geht wird gekneift.

Weiterlesen

fahrschulauto theorieprüfung
25 Interaktionen
Kopfhörer!
Fahrschule
7 Interaktionen
80'000 Menschen
Auto
108 Interaktionen
Unbemerkt
RICOTER
Gartentipps 2025

MEHR AUS STADT ZüRICH

Ferdinand Piëch Enkel
1 Interaktionen
Zürich
Katharina Prelicz-Huber
19 Interaktionen
Gastbeitrag
Spenden
59 Interaktionen
Ex-TV-Star
de
54 Interaktionen
Klassiker-Klatsche