Weiterer Haftbefehl wegen des Terroranschlags in Moskau

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Russland,

Kurz nach dem Terroranschlag in der Nähe von Moskau wurde ein achter Verdächtiger inhaftiert.

Terroranschlag
Ein achter Tatverdächtiger, der 31 Jahre alte russische Staatsbürger, ist in Untersuchungshaft gekommen. (Archivbild)Foto: Alexander Zemlianichenko/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Alexander Zemlianichenko

Wenige Tage nach dem Terroranschlag bei Moskau ist ein achter Tatverdächtiger in Untersuchungshaft gekommen. Es handele sich um einen 31 Jahre alten russischen Staatsbürger, der in der zentralasiatischen Ex-Sowjetrepublik Kirgistan geboren sei. Das meldete die russische Nachrichtenagentur Interfax am Dienstag unter Berufung auf das Moskauer Basmanny-Gericht. Dem Mann werde vorgeworfen, den Terroristen vor der Tat eine Wohnung vermietet zu haben. Vor Gericht soll der Mann allerdings abgestritten haben, dass er von den Anschlagsplänen wusste. Stattdessen habe er sie für normale Mieter gehalten.

Am vergangenen Freitag hatten Terroristen die Konzerthalle Crocus City Hall in der Stadt Krasnogorsk bei Moskau gestürmt und mindestens 139 Menschen getötet. Rund 200 weitere wurden verletzt. Später bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu dem Anschlag. Westliche Sicherheitsbehörden und Experten vermuten den IS-Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) dahinter.

Russische Politiker bleiben bei ihrer Ukraine-These

Russische Politiker und Propagandisten taten indes die IS-Bekennerschreiben weiterhin ab und behaupteten, die Ukraine stehe hinter dem Anschlag. So sagte der Sekretär von Russlands nationalem Sicherheitsrat, Nikolai Patruschew, für ihn sei «natürlich die Ukraine» verantwortlich. Wenig später ruderte er zurück und sagte einem russischen Fernsehreporter mit Blick auf eine ukrainische Beteiligung: «Es deutet viel darauf hin.» Er räumte auch ein, dass die Ermittlungen noch im Gange seien, das Ergebnis bleibe abzuwarten.

Kremlchef Wladimir Putin trat etwas zurückhaltender auf. Er zähle darauf, dass die russische Generalstaatsanwaltschaft alles dafür tun werde, «dass die Verbrecher eine gerechte Strafe erhalten, so wie es das russische Gesetz vorschreibt». Am Montag hatte Putin bestätigt, dass der Angriff auf die Crocus City Hall von islamistischen Terroristen ausgeführt wurde. Zugleich machte er wie schon am Wochenende deutlich, dass er eine ukrainische Spur sieht. Russland wolle wissen, «wer der Auftraggeber ist». Putin geht demnach davon aus, dass Islamisten zwar den Massenmord begangen haben, die Drahtzieher aber anderswo sitzen. Ein Motiv sieht er in der Ukraine, nicht beim IS. Die Ukraine weist das zurück.

Als Indiz für diese These hatte Putin gesagt, dass die vier mutmasslichen Schützen in Richtung eines angeblichen Schlupfloches durch die ukrainische Grenze geflüchtet seien. Sie waren am Samstag im Grenzgebiet Brjansk festgenommen worden. Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko sagte dazu, möglicherweise hätten die Männer in sein Land flüchten wollen. In Belarus, das ebenfalls an das Gebiet Brjansk grenzt, seien aber Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. «Sie konnten deshalb nicht nach Belarus gelangen. Das haben sie gesehen. Deshalb sind sie umgekehrt und in Richtung ukrainisch-russische Grenze gefahren», sagte Lukaschenko der staatlichen Agentur Belta zufolge.

Zwei Attentäter waren in der Türkei

Zwei der mutmasslichen Attentäter sind nach Angaben aus türkischen Sicherheitskreisen vor dem Anschlag in der Türkei gewesen. Sie seien zu unterschiedlichen Zeiten eingereist und hätten in Hotels in Istanbul gewohnt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag. Am 2. März seien sie mit demselben Flug von Istanbul nach Moskau gereist. In der Türkei hätten sie sich frei bewegen können, weil kein Haftbefehl vorgelegen habe. Die beiden hätten sich nur kurz im Land aufgehalten. Man gehe daher nicht davon aus, dass sie sich in der Türkei radikalisiert haben.

Wegen des Terroranschlags ist in Russland die Diskussion über eine Wiederanwendung der Todesstrafe aufgeflammt. Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin hält dies für schnell machbar. «In unserer Verfassung und im Strafrecht hat niemand die Todesstrafe abgeschafft», sagte er in der Staatsduma. Das Verfassungsgericht könne die Anwendung beschliessen. Es seien keine Referenden oder anderen Entscheidungen nötig. Bisher gilt ein Moratorium auf die Anwendung der Todesstrafe in Russland. Das letzte Todesurteil durch Erschiessen wurde in Russland 1996 unter Präsidenten Boris Jelzin vollstreckt.

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