Welfenschatz: US-Berufungsgericht lässt Klage gegen SPK zu
Im juristischen Tauziehen um den berühmten mittelalterlichen Welfenschatz lässt ein US-Berufungsgericht die Klage der Erben gegen eine deutsche Stiftung zu.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein US-Berufungsgericht lässt die Klage um den Welfenschatz der Erben zu.
- Der Rechtsstreit um den Welfenschatz begann 2015 mit einer Klage der jüdischen Erben.
- Laut der deutschen Stiftung war es damals kein «verfolgungsbedingter Zwangsverkauf».
Ein Berufungsgericht in den USA lässt die Klage der Erben deutsch-jüdischer Kunsthändler gegen die deutsche Stiftung Preussischer Kulturbesitz (SPK) um den berühmten mittelalterlichen Welfenschatz zu. Zugleich habe es die Klage des SPKs gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, teilte die Stiftung am Dienstagabend mit.
Die SPK kündigte an, die Entscheidung genau zu untersuchen und mit ihren Anwälten die «weiteren Möglichkeiten» zu prüfen. Sie halte nach wie vor an ihrer Rechtsauffassung fest, dass die Klage der Erben «in der Sache unbegründet» sei und nicht vor ein US-Gericht gehöre. Der Verkauf des Welfenschatzes vor mehr als 80 Jahren sei kein «verfolgungsbedingter Zwangsverkauf» zu NS-Zeiten gewesen. Dies bestätigt 2014 eine deutsche Prüfkommission.
Jahrelanger Rechtsstreit
Die Erben der Kunsthändler hatten die SPK und die Bundesrepublik 2015 vor dem US-Bezirksgericht des District of Columbia in der Hauptstadt Washington auf Herausgabe der wertvollen Sammlung verklagt. Seither zieht sich der Rechtsstreit hin. Die Stiftung beantragte, die Klage abzuweisen und erhielt nur teilweise recht. 2017 legte sie dagegen Berufung ein.
Die Geschichte des Welfenschatzes
Der Schatz gehörte ursprünglich dem Dom von Braunschweig, ging aber 1671 in den Besitz des Fürstenhauses der Welfen über. Dieses verkaufte die 82 Objekte 1929 an ein Konsortium von jüdischen Kunsthändlern, die die Sammlung laut Kaufvertrag weiter veräussern sollten. Zunächst gelang ihnen der Verkauf nach Darstellung der Limbach-Kommission aber nur mit etwa der Hälfte der Stücke.
1934 trat dann die Dresdner Bank im Auftrag des Preussischen Staates an das Konsortium heran, um die restliche Sammlung aufzukaufen. Ein Jahr später schlossen beide Seiten das Geschäft für eine Kaufsumme von 4,25 Millionen Reichsmark ab. Bei Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten die 42 Stücke in Berlin. Später landeten sie bei der Stiftung Preussischer Kulturbesitz, die sie seither öffentlich ausstellt.
Die Stiftung betonte, sie setze sich «nachdrücklich für faire und gerechte Lösungen» bei der Rückgabe von NS-Raubgut ein. Sie habe seit 1999 mehr als 350 Kunstwerke und mehr als tausend Bücher an die Berechtigten zurückgegeben. Darunter seien auch Werke von Vincent van Gogh, Edvard Munch und Caspar David Friedrich gewesen.