Wirecard-Prozess: Gericht verwirft Befangenheitsantrag Brauns
Der Ex-Vorstandschef Markus Braun glaubte an eine Befangenheit der Richter im Wirecard-Prozess. Doch ein solcher Antrag wurde nun abgelehnt.
Im Münchner Wirecard-Prozess hat das Gericht den Befangenheitsantrag des angeklagten Ex-Vorstandschefs Markus Braun gegen die drei Berufsrichter abgelehnt. Der Antrag sei als unbegründet verworfen worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Mittwoch mit.
Der Umgangston zwischen Brauns Verteidigern und den Richtern ist seit Beginn um den mutmasslich grössten deutschen Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte im Dezember 2022 immer wieder gereizt. Anfang Februar hatte die Kammer den Kronzeugen Oliver Bellenhaus – der Braun als Mittäter beschuldigt – nach dreieinhalbjähriger Untersuchungshaft unter Auflagen auf freien Fuss gesetzt.
Seither ist der frühere Vorstandschef der einzige der drei Angeklagten, der noch in U-Haft sitzt. Brauns Anwalt Nico Werning hatte den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Markus Födisch und zwei weitere Berufsrichter dann am 7. Februar gestellt.
Braun zeigt sich weiterhin unschuldig
Kern war der Vorwurf, dass sich die drei Richter zulasten Brauns einseitig die Darstellung des Kronzeugen Bellenhaus zu eigen gemacht hätten. Brauns Verteidiger werfen hingegen Bellenhaus Lügen vor.
Der österreichische Manager bestreitet seit Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe der Anklage. Laut Staatsanwaltschaft sollen Braun, Bellenhaus und der früheren Chefbuchhalter des 2020 kollabierten Konzerns mit weiteren Komplizen eine kriminelle Betrügerbande gebildet und Scheingeschäfte in Milliardenhöhe erdichtet haben.