Zeugen Jehovas müssen Datenschutz einhalten
Das Wichtigste in Kürze
- Zeugen Jehovas sammeln bei ihren Hausbesuchen persönliche Daten.
- Laut dem EuGH fallen diese zumindest unter das alte Datenschutzgesetz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass sich Zeugen Jehovas bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen an die zuletzt gültigen Datenschutzbestimmungen halten müssen. Die Haustürgespräche seien keine ausschliesslich persönliche oder familiäre Tätigkeit und fielen deshalb nicht unter die Ausnahmen der bis vor kurzem gültigen EU-Regeln.
Der Streitpunkt des Verfahrens waren die Notizen, die Zeugen Jehovas in Finnland zu den Haustürgesprächen machen. Dabei werden etwa Name und Adresse, aber auch religiöse Überzeugung und Familienverhältnisse erfasst. Aus Sicht der Zeugen Jehovas fällt dies unter die individuelle Religionsausübung, die Notizen seien rein persönlicher Natur, erklärten sie im Verfahren. Der finnische Datenschutzbeauftragte wollte die Datensammlung 2013 hingegen verbieten.
Teilweise Bestätigung durch EuGH
Die Richter des EuGHs bestätigten die Ansicht des Datenschützers unter Vorbehalt. Auch die handschriftlich erhobenen Daten wären durch die Strukturierung so leicht auffindbar, dass man von einer Datei im Sinne der Datenschutzrichtlinie sprechen könne.
Das Urteil bezieht in dem alten Fall aus Finnland explizit auf die bis zum Frühjahr geltenden alten EU-Datenschutzregeln. Seit dem 25. Mai hat die EU neue, noch strengere Datenschutzregeln, mit denen sich die Luxemburger Richter jedoch nicht befassten.
Gehorsam und Isolation
Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde Ende des 19. Jahrhunderts in den USA gegründet und hat weltweit mehrere Millionen Mitglieder. Sie sind dafür bekannt, blinden Gehorsam zu erwarten und ihre Mitglieder sozial zu isolieren. Die Zeugen Jehovas ziehen von Tür zu Tür, um religiöse Gespräche zu führen.