Einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge, dürfen EU-Staaten Kriegsverbrechern das Aufenthaltsrecht verweigern. Die Entscheidung müsse im Einzelfall jedoch Schwere und Dauer der vorgeworfenen Taten berücksichtigen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.
Europäischer Gerichtshof EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof hat ein neues Urteil verhängt.
  • Damit dürfen EU-Staaten Kriegsverbrechern das Aufenthaltsrecht verweigern.
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EU-Bürgern, die möglicherweise Kriegsverbrechen begangen haben, kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Aufenthaltsrecht in einem EU-Land verwehrt werden.

Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass EU-Staaten die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers oder seines Familienangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit grundsätzlich einschränken dürfen. Es sei zwar wenig wahrscheinlich, dass sich die zur Rede stehenden Verbrechen ausserhalb ihres historischen Kontextes wiederholen könnten. Ein Verhalten, das eine mit den EU-Grundwerten anhaltend unvereinbare Haltung zeigt, könne dennoch eine Gefahr im Sinne der EU-Richtlinie darstellen.

In jedem Einzelfall müsse jedoch das persönliche Verhalten des Betroffenen geprüft werden, betonte das oberste EU-Gericht. Dazu zählt es unter anderem die Art und die Schwere der ihm zur Last gelegten Verbrechen sowie den Grad seiner Beteiligung. Zudem müsse berücksichtigt werden, wie lange die mutmasslichen Verbrechen her sind und wie der Betroffene sich seitdem verhalten hat.

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