Zielgenaueres Vorgehen bei regionalen Corona-Ausbrüchen
Das Coronavirus ist deutschlandweit weitgehend eingedämmt, doch es gibt immer wieder regionale Ausbrüche. Die Bundesregierung will dagegen noch effektiver vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung plant ein zielgenaueres Durchgreifen bei regionalen Corona-Ausbrüchen.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur nach einer Video-Schalte von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzlei-Chefs der Bundesländer.
Ziel sei es, schneller zu reagieren, mehr zu testen, auch solle es Ausreisebeschränkungen geben. Hintergrund sei, dass sich die Bundesländer untereinander mehr vertrauen sollen. Zuvor hatte die «Bild» über die Schalte zwischen Braun und den Staatskanzleien der Länder berichtet.
Nach dpa-Informationen hat es sich um einen ergebnisoffenen Meinungsaustausch über technische Anpassungen bestehender Regelungen gehandelt, es habe keine Beschlüsse gegeben. In den nächsten Tagen dürfte es weitere Gespräche geben. Es wird aber voraussichtlich in dieser Woche keine neue Runde zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder geben. Über einen solchen Termin an diesem Mittwoch oder Donnerstag war zunächst spekuliert worden.
Zuletzt hatten mehr als 1000 positiv getestete Mitarbeiter des Fleischverarbeiters Tönnies in Nordrhein-Westfalen zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Betroffen waren zeitweise rund 640.000 Einwohner. Mehrere Bundesländer verhängten Beherbergungsverbote für Menschen aus beiden Kreisen. Inzwischen sind die Auflagen in beiden Kreisen wieder aufgehoben.
Für den Kreis Gütersloh hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am 6. Juli die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen gekippt. Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismässig, hatte das Gericht erklärt.
Bund und Länder hatten Anfang Mai in der Corona-Krise vereinbart, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt.