Zollrechtliche Massnahmen gegen Ostsee-Tanker «Eventin»
Zollrechtliche Massnahmen gegen den havarierten Öltanker «Eventin» in der Ostsee sind im Gange.

Gegen einen im Januar in der Ostsee vor der deutschen Insel Rügen havarierten Öltanker «Eventin» laufen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Berlin nun «zollrechtliche Massnahmen». Diese seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher. Einen «Spiegel»-Bericht, wonach das Schiff inklusive der Ladung beschlagnahmt worden sei, bestätigte der Sprecher auf Nachfrage nicht.
Er sagte, «auch bei der gegebenen sicherheitspolitischen Lage können wir uns zu dem Sachverhalt nicht sehr weitgehend äussern». Die EU-Staaten hatten die «Eventin» bereits auf die Liste der Sanktionen gegen Russland gesetzt. Der Tanker ist damit eines von mehr als 150 Schiffen der sogenannten Schattenflotte, gegen die Sanktionen gelten.
Schiff und Ladung unter Prüfung
Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte: «Eine Weiterfahrt ist derzeit untersagt und aktuell wird das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Schiff und die Ladung von den zuständigen Behörden geprüft.»
Er verwies darauf, dass der Zoll grundsätzlich nach dem Zollkodex der Europäischen Union («Artikel 198») Gegenstände unter Voraussetzungen einziehen und verwerten könne. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wurde bereits geprüft, wo das Schiff abgepumpt werden könnte.
Dabei wird auch überlegt, ob beim Durchfahren internationaler Gewässer – aus der Ostsee in die Nordsee – Sicherheitsprobleme bestehen und ein militärischer Geleitschutz erforderlich werden könnte.