Ärzte fordern Organspende-Verbot

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Winterthur Stadt,

Laut einer Volksinitiative soll jeder zum Organspender werden, der sich nicht aktiv wehrt. Inmitten der Debatte wird nun eine ganz andere Forderung laut.

Ob ein Herz zur Organspende entnommen werden darf, hängt vom Hirntod des Spenders ab. Bild: iStock
Ob ein Herz zur Organspende entnommen werden darf, hängt vom Hirntod des Spenders ab. Bild: iStock - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz können einem Organspender fünf Minuten nach dem Herzstillstand die Organe entnommen werden.
  • Es gilt als unbestritten, dass nach dieser Zeit das Gehirn unwiderruflich beschädigt ist.
  • Ein Verein von Ärzten sieht das anders und fordert ein Verbot von Organspenden am Lebensende.

Die Liste ist lang: In der Schweiz warten laut Swisstransplant rund 1400 Menschen auf ein Spenderorgan. Im letzten Jahr starben 68, weil sie nicht rechtzeitig eines bekommen haben. Es war keine Ausnahme: Jedes Jahr trifft es Dutzende.

Mit einer Volksinitiative, die im März eingereicht wurde, sollen nun die Spenderzahlen erhöht werden: Bei der sogenannten Widerspruchslösung würde im Todesfall jeder zum Spender, sofern er sich nicht explizit dagegen ausspricht.

Nun will eine Gruppe von Medizinern das genaue Gegenteil: In einer Petition fordert der Verein Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende (ÄPOL) ein Moratorium von Organspenden nach dem Herztod. Bislang hat sie rund 150 Unterschriften – bei 1000 soll die Petition dem Gesundheitsminister Alain Berset geschickt werden.

In der Schweiz können die Organe einem Spender fünf Minuten nach dem Herzstillstand entnommen werden. «Diese Zeitspanne ist viel zu kurz», sagt Alex Frei vom Verein ÄPOL. Es sei nicht erwiesen, dass die Gehirnfunktionen bereits unwiderruflich beschädigt seien.

Hirnfunktion wiederhergestellt

Der pensionierte Hausarzt beruft sich unter anderem auf eine US-Studie, die im April in der Fachzeitschrift «Nature» veröffentlicht wurde: Forschenden der Yale-Universität konnten bei Schweinen vier Stunden nach dem Tod gewisse Hirnfunktionen wiederherstellen. Globale Hirnströme in Form von EEG-Signalen wurden aber keine gemessen, die Hirne zeigten also keine Anzeichen von Wahrnehmung oder Bewusstsein.

Frank Immer, Direktor von Swisstransplant, sagt dazu: «Die Studie hat nur etwas dokumentiert, das hinlänglich bekannt ist.» Nämlich, dass bestimmte Zellen nach längerem Unterbruch des Blutzuflusses wieder funktionstüchtig werden können. «Aber die Nervenzellen im Gehirn sind nach kurzer Zeit so weit beschädigt, dass sie nicht mehr zurückkommen», sagt Immer. «Auch wenn bei hirntoten Patienten die Zehennägel weiterwachsen: Es ist der Ausfall des Gehirns, dass das Ableben des Patienten markiert».

Frei zweifelt diese Todesdefinition an. «Es können nur lebende Organe von lebenden Körpern verpflanzt werden», sagt er. Ein Organspender könne also bei der Entnahme nicht tot sein. Man könne nicht endgültig beweisen, dass man dem Spender damit nicht schade.

Frank Immer von Swisstransplant widerspricht: «Der Ausfall der Hirnfunktion als Kriterium für den Tod eines Patienten ist international unumstritten und wissenschaftlich breit gestützt.» Die Endgültigkeit des Hirntods hat sich in jahrzehntelanger medizinischer Praxis bestätigt. Es ist kein Fall bekannt, bei dem jemand nach dem Hirntod seine essenziellen Hirnfunktionen wiedererlangt hat.

Initiated by Gebert Rüf Stiftung

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