Aargau: Aktion gegen Einbrecher 2.0
Gestern Abend, 22. November, setzten Polizei und Grenzwache ein Zeichen im Kampf gegen Einbrecher. Zwar weniger spektakulär als vor Wochenfrist, aber nicht minder erfolgreich.
Um gezielt Einbrüche, insbesondere Dämmerungseinbrüche, zu verhindern, wurden am frühen Freitagabend, 22. November 2019, sämtliche Ausfahrten der Autobahn A1 im Kanton Aargau und verschiedene weitere Kontrollstellen in den Gemeinden durch Patrouillen der Polizei und Grenzwache besetzt. Jedes Fahrzeug wurde dabei visuell überprüft und im Verdachtsfall eingehend kontrolliert. Die Bilanz kann sich sehen lassen.
Sieben Verhaftungen
Zwei Kosovaren, zwei Albaner, ein Eritäer, ein Marokkaner und ein Schweizer wurden vorläufig festgenommen. Dies aus den unterschiedlichsten Gründen: Missachten der Einreisesperre, illegaler Aufenthalt in der Schweiz, zur Fahndung oder Verhaftung national ausgeschrieben oder wegen Verdacht einen Raubüberfall begangen zu haben. In allen Fällen wurden die Ermittlungen aufgenommen.
Elfmal Drogen oder Alkohol am Steuer
Wenn Fahrzeuge kontrolliert werden, wird auch die Fahrfähigkeit der Lenker überprüft. Dabei wurde bei fünf Automobilisten ein zu hoher Atem-Alkoholwert festgestellt und bei sechs Personen bestand der Verdacht, dass sie unter Drogeneinfluss am Steuer sassen.
Weitere Zahlen in Kürze
149 Mitarbeiter der Kantonspolizei Aargau, unterstützt durch einzelne Patrouillen des Grenzwachtkorps, der Regionalpolizeien, Transportpolizei sowie im Rückwärtigen durch Mitarbeitende der Bundespolizei standen während fast zwölf Stunden im Einsatz. Dabei wurden weitere zehn Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, eine Zollwiderhandlung und eine Anzeige gegen das Ausländerrecht rapportiert, sowie 64 Ordnungsbussen wegen geringfügiger Verkehrsdelikte ausgestellt.
Positive Bilanz
Die Aktion war erneut ein voller Erfolg. Doch damit ist die Arbeit nicht getan. Auch künftig wird der Kontrolldruck im Kanton Aargau im Kampf gegen Einbrecher und andere Diebesbanden hochgehalten, um das damit verbundene Leid und die Unannehmlichkeiten der Betroffenen möglichst zu verhindern.