Brand von März in Kehrsatz geht wohl auf Fahrlässigkeit zurück
Der Brand eines Wohnhauses Mitte März in Kehrsatz geht wohl auf Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen zurück.
Der Brand eines Wohnhauses Mitte März in Kehrsatz geht wohl auf Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen zurück. Allerdings konnte die Kantonspolizei wegen der grossen Schäden am Haus die Brandursache nicht abschliessend klären.
Wie sie und die regionale Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten, steht nach dem Abschluss der Ermittlungen Fahrlässigkeit als Ursache im Vordergrund. Die Polizei wird diesen Sachverhalt der Staatsanwaltschaft rapportieren.
Beim Brand im Rieghaus an der Nesslerenstrasse wurde eine Person leicht verletzt. Der Sachschaden beträgt gemäss aktuellen Schätzungen mehrere hunderttausend Franken.