Reisecarkontrolle durch die Schaffhauser Polizei
Im Zeitraum vom 22.07. bis 28.07.2019 führte die Schaffhauser Polizei anlässlich der europäischen Reisecarkontrollen in Schaffhausen, sowie an mehreren Standorten, Kontrollen von Reisecars durch.
Insgesamt wiesen 36 von 86 kontrollierten Gesellschaftswagen (Reisecars) verschiedene Verstösse auf. Vier der kontrollierten Fahrzeuge wurde – aufgrund der Beanstandungen – die Weiterfahrt untersagt.
Dabei wurden insgesamt zwanzig Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht und 32 Ordnungsbussen ausgesprochen. Bei der technischen Kontrolle der Gesellschaftswagen wurden bei zwei Fahrzeugen Durchrostungen an den tragenden Teilen sowie an den Unterböden festgestellt.
Dies, obschon die beiden Fahrzeuge im Juli 2019 von einer ausländischen Fahrzeugkontrollstelle geprüft und für gut befunden worden waren. Auf den erstellten Prüfberichten der Hauptuntersuchungen war nur der Hinweis angebracht worden, dass Rahmen, Hilfsrahmen und tragende Teile angerostet sind.
Sämtliche Verbote wurden verstossen
Bei einem weiteren Gesellschaftswagen wurde festgestellt, dass fünf von sechs Reifen die erforderliche Reifenprofilmindesttiefe von 1,6 Millimeter unterschritten hatten. Einem slowenischen Fahrzeuglenker konnte – aufgrund der eingehenden Kontrolle – nachgewiesen werden, dass er innerhalb der Schweiz gewerbliche Personentransporte mit einem in Slowenien immatrikulierten Fahrzeug getätigt hatte.
Somit hatte der Mann gegen das Kabotage-Verbot verstossen. Ein Fahrzeuglenker konnte den Kontrollorganen weder einen gültigen Führerschein noch einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis vorweisen.
Bei einem weiteren Chauffeur war der Fahrerqualifizierungsnachweis bereits abgelaufen. Die Auswertungen der Tachographen ergaben zum Teil erschreckende Resultate.
So mussten bei zwölf Fahrzeuglenkern verschiedene Widerhandlungen im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten (ARV1) festgestellt werden. In mehreren Fällen wurde festgestellt, dass die Fahrzeuglenker von der Rundfahrtenregelung Gebrauch machten, obschon sie die Voraussetzungen dafür in keiner Weise erfüllten.
Somit hatten diese die erforderliche wöchentliche Ruhezeit nicht vorschriftsgemäss eingehalten. Im Weiteren wurde bei einem Fahrzeuglenker festgestellt, dass er ohne erforderliche Sehhilfe (Auflage 01 im Führerausweis) gefahren war.
Insgesamt 30 Ordnungsbussen wurden ausgesprochen
Zudem wurden insgesamt 30 Ordnungsbussen aufgrund fehlender oder abgelaufener Feuerlöscher oder Bordapotheken ausgesprochen. In Gesellschaftswagen müssen zwei Bordapotheken mit noch nicht überschrittenem Ablaufdatum vorhanden sein.
Im Weiteren müssen leicht zugänglich, mindestens ein oder mehrere, typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt mindestens 6 Kilogramm Füllung vorhanden sein und die Wartungsintervalle in den einzelnen Ländern müssen eingehalten werden. Je eine weitere Ordnungsbusse wurde wegen einer Gesamtgewichtsüberschreitung eines Gesellschaftswagens und einem ungenügenden Reifenprofil ausgestellt.
Mehrere Reiseleiter mussten in der Folge ein Ersatzfahrzeug mit Chauffeur organisieren, damit die Reise für die Gäste weitergehen konnte. Die Fahrzeuglenker wurden von der Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen (Verkehrsabteilung) verzeigt.
Zudem mussten die Beschuldigten Fahrzeuglenker jeweils eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Sämtliche durchgeführten Atemalkoholproben fielen negativ aus, wodurch die Fahrfähigkeit der Berufschauffeure gegeben war.