Zürich: Staatsanwaltschaft klagt drei Personen an

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während mehrerer Jahre Wohnungen in drei Liegenschaften im Stadtzürcher Kreis 4 zu überhöhten Preisen vermietet zu haben.

Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Im Nachgang zu einer gemeinsamen Grossaktion von Stadt-, Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Mietzinswucher im Stadtzürcher Langstrassenquartier hat die Zürcher Staatsanwaltschaft im Oktober 2015 ein Strafverfahren gegen vier Personen eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat am 25. Februar 2020 gegen drei Personen Anklage im abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Mietzinswuchers und weiterer Delikte erhoben.

Beantragt werden für die drei Beschuldigten unter anderem bedingte Freiheitsstrafen sowie der Ausgleich des Schadens. Das gegen eine vierte Person geführte Verfahren wird eingestellt.

Das zuständige Gericht wird nun im Hauptverfahren die Angemessenheit der beantragten Sanktionen und der Regelung der Zivilansprüche zu prüfen und entscheiden haben. Bis nach der Hauptverhandlung werden über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine Informationen erteilt.

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