12 Jahre Gefängnis für tödliche Messerstecherei in Neuenburg
Ein Mann wurde heute Donnerstag zu 12 Jahren Haft verurteilt. Er hatte 2017 einen Mann erstochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wurde in La Chaux-de-Fonds zu 12 Jahren Haft verurteilt.
- Er hatte 2017 einen anderen Mann erstochen.
Ein georgischer Asylbewerber ist am Donnerstag von einem Strafgericht in La Chaux-de-Fonds zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte 2017 einen kongolesischen Asylbewerber in einem Neuenburger Empfangszentrum erstochen.
Der 37-jährige Georgier wurde dem Gericht in Handschellen vorgeführt. Er sitzt seit seiner Verhaftung im Gefängnis Bellevue in Gorgier (NE) in Haft.
Laut der Anklageschrift kam es im September 2017 im Empfangszentrum Fontainemelon NE zum Streit zwischen dem Angeklagten und einem 43-jährigen Asylbewerber aus dem Kongo. Die beiden sollen sich um das Spülbecken gestritten haben, wobei sie sich gegenseitig gestossen und verbal attackiert haben sollen.
Der Angeklagte habe sich dann vor dem Zentrum mit dem Opfer prügeln wollen, hielt die Anklage weiter fest. Der Kongolese blieb allerdings im Haus, da er von anderen Asylbewerbern gewarnt worden war, dass sich der Georgier umgezogen hatte, um ein Messer in den Ärmeln zu verstecken.
Daraufhin soll der Angeklagte in den Speisesaal zurückgekehrt sein, nach einem Glas Konfitüre gegriffen und dieses dem Opfer an den Kopf geschleudert haben. Anschliessend sprang er das Opfer an, schlug ihm mit dem Messer gegen die Schläfe und stach in der Herzgegend zu, was zum Tod des Kongolesen führte.
Zahnschmerzen und Ausweisung
Das Gericht bezeichnete die Schuld des Angeklagten als schwer, erkannte beim Täter aber keine extreme Gewalt oder Kaltblütigkeit. Er verurteilte den Georgier deshalb wegen Tötung und nicht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Jahre Gefängnis beantragt.
Das Gericht entschied ferner, dass der Verurteilte der Frau des Opfers 15'000 Franken Genugtuung zahlen muss. Je 10'000 Franken Schadenersatz sollen zudem die fünf Kinder des Opfers erhalten, 2000 Franken der Bruder des Verstorbenen. Die Gerichtskosten in der Höhe von 34'100 Franken sollen ebenfalls zu Lasten des Verurteilten gehen.
Der Georgier wird nach Ende seiner Strafe für 15 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Die Verteidigung hatte daran erinnert, dass ihr Mandant eine schwierige Phase durchlebt habe, als die Tat geschehen sei. Der Mann habe zu jener Zeit unter starken Zahnschmerzen gelitten und soeben erfahren, dass er die Schweiz verlassen müsse. Trotzdem plädierte die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.