125'000 Unterschriften gegen das neue EU Waffenrecht
Die Gegner des neuen Waffenrechts haben über 125'000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Mitte Mai entscheidet das Volk.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schützenlobby 125'000 Unterschriften gegen das neue Waffengesetz gesammelt.
- Die Umsetzung der EU-Richtlinien würde den Breitensport Schiessen gefährden, sagt sie.
Die Gegner des verschärften Waffengesetzes haben heute Donnerstag in Bern die Unterschriften zum Referendum eingereicht. Nach Angaben der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) kamen über 125'000 Unterschriften zusammen – mehr als doppelt so viele wie nötig.
Die Übergabe überwachten Schützen in historischen Uniformen und mit Bajonetten. Er sei stolz auf das Resultat, sagte IGS-Präsident Luca Filippini. Nun folge aber die anspruchsvolle Phase. «Wir müssen erklären, dass es um mehr geht als die Magazingrösse.» Auf dem Spiel stehe die Freiheit – und das für wenig Sicherheitsgewinn.
Ein Paradigmenwechsel
Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie würde mittelfristig das Ende des Schiessens als Breitensport in der Schweiz bewirken, argumentiert die IGS. Das sei inakzeptabel.
Beim Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen habe der Bundesrat versprochen, es werde keine einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes geben. Dieses Versprechen werden nun gebrochen. Besonders stossend sei, dass das Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht vorsehe. Diese habe das Stimmvolk 2011 abgelehnt.
Den Schützen geht es aber nicht nur um die konkreten Änderungen, sondern ums Prinzip: Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie stelle einen Paradigmenwechsel dar, sagte Filippini. Zwar habe der Bund für die Schweiz Ausnahmen ausgehandelt. Es sei aber nicht sicher, dass es dabei bleibe. Es könnten immer neue Massnahmen kommen.
Massnahmen nach Terroranschlägen
Die EU hatte das Waffenrecht in ihren Mitgliedstaaten nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Im Fokus sind halbautomatische Sturmgewehre, wie sie damals von den Angreifern verwendet wurden. Die Schweiz muss die Änderungen bis Ende Mai 2019 umsetzen, sonst droht die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit.
Künftig gelten halbautomatische Gewehre mit einem Magazin von mehr als zehn Schuss und Pistolen mit über zwanzig Schuss als verbotene Waffen. Für den Kauf verbotener Waffen bräuchte es eine Bewilligung. Wer bereits eine solche Waffe besitzt, die noch nicht registriert ist, müsste diese den kantonalen Behörden melden.
Die Stimmberechtigten entscheiden am 19. Mai, wenn mindestens 50'000 der eingereichten Unterschriften gültig sind. Bei mehr als 125'000 ist davon auszugehen. Am meisten Unterschriften wurden nach Angaben der IGS in den Kantonen Bern (rund 22'000), Zürich (16'000), Aargau (11'500), Waadt (10'000) und Tessin (7000) gesammelt.