19 Verstösse gegen den Jugendschutz bei Testkäufen im Raum Thun
Bei Testkäufen im Raum Thun hat knapp ein Drittel der Betriebe und Veranstalter Alkohol und Tabak an Minderjährige abgegeben.
Bei Testkäufen im Raum Thun hat etwas weniger als ein Drittel der Betriebe und Veranstalter Alkohol und Tabak an Minderjährige verkauft. Die Anzahl der Verstösse gegen den Jugendschutz lag bei 26 Prozent. Insgesamt wurden 73 Testkäufe durchgeführt.
Die Testkäufe wurden von den Gemeinden Thun, Heimberg, Spiez, Steffisburg, Uetendorf und Uttigen teilweise in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg durchgeführt. Die Testkäufer sprachen in Restaurants, Läden, an Veranstaltungen und bei Lieferdiensten vor, wie aus einer Mitteilung der Stadt Thun vom Dienstag hervorgeht.
Sanktionen für fehlbare Betriebe
In insgesamt 19 Fällen kam es zu unrechtmässigen Verkauf an Minderjährige. Über die Sanktionen gegen fehlbare Betriebe entscheidet das Regierungsstatthalteramt. In der Regel gibt es zunächst eine Verwarnung. Bei erneuten Verstössen kann ein Verkaufsverbot für Alkohol und Tabak von bis zu drei Monaten verfügt werden.
Mit den regelmässigen Testeinkauf wollen die beteiligten Gemeinden dem Jugendschutz dienen. Ausserdem könne damit das Verkaufspersonal sensibilisiert werden.