1933 Tierschutzstraffälle im Jahr 2019 – hohe Dunkelziffer

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Bern,

Wie das Tier im Recht mitteilte, wurden 1933 Tierschutzstraffälle im Jahr 2019 beurteilt. Die Stiftung geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus.

Hund der hundeprofi
Hunde in der Hundeschule beim Erziehungskurs. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2019 sind in der Schweiz 1933 Straftaten an Tieren juristisch beurteilt worden.
  • Das sind 173 Fälle mehr als im Vorjahr.
  • Die Stiftung für das Tier im Recht geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus.

2019 sind in der Schweiz 1933 Straftaten an Tieren juristisch beurteilt worden. Das sind 173 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus. 51 Prozent der Fälle betrafen Heimtiere, knapp 32 Prozent Nutztiere.

Hunde waren mit deutlichem Abstand vor Rindern am häufigsten Opfer von Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung. Deutlich zugenommen haben Delikte an Versuchstieren. Die zehn Verfahren im Jahr 2019 stellen laut TIR-Gutachten einen neuen Höchstwert dar.

Rinder
Rinder in Neuseeland (Symbolbild) - dpa

Dass fast ausschliesslich Strafbefehle und damit «verkürzte Verfahren am Schreibtisch, die der Öffentlichkeit entzogen sind», dominierten, zeige, dass der Strafrahmen in keiner Weise ausgeschöpft werde, sagte die stellvertretende Geschäftsleiterin Christine Künzli. Die Kontrolle von Verstössen durch Medien und Gesellschaft sei so nicht gewährleistet.

Zahl der Strafverfahren sehr tief

Obwohl in der Schweiz Millionen von Tieren gehalten und genutzt würden, liege die Zahl der Tierschutzstrafverfahren regelmässig sehr tief. Es sei deshalb von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, heisst es in einer Mitteilung zum Gutachten.

Dass immer mehr Fälle juristisch begutachtet würden, sei jedoch begrüssenswert, sagte Mitautorin Bianca Körner. Die kontinuierliche Zunahme in den letzten 20 Jahren deute darauf hin, dass die Vollzugsorgane ihre Pflichten generell ernster nähmen. Straftaten an Tieren würden immer häufiger untersucht und sanktioniert.

Laut Künzli werden entsprechende Verfahren heute viel konsequenter durchgeführt. Trotzdem bestehe schweizweit noch grosser Handlungsbedarf. Die TIR kritisiert, dass die Justizbehörden «nur unzureichend mit den Straftatbeständen des Tierschutzrechtes vertraut sind».

Bestrafung steht in keinem Verhältnis zum Tierleid

In vielen Kantonen sei zudem die Vollzugsstruktur noch zu schwach ausgebildet. Viel zu oft würden Tierschutzdelikte auch heute immer noch bagatellisiert. Auch massive Verstösse würden häufig nur als Übertretungen geahndet.

Schafe
Schafe weiden auf einer Wiese. (Symbolbild) - Keystone

Die Strafverfolgungsbehörden würden den gesetzlich erlaubten Strafrahmen «bei Weitem» nicht ausschöpfen. Durchschnittlich sei 2019 für Übertretungen eine Busse von 350 Franken ausgesprochen worden. Der Strafrahmen würde maximal 20'000 Franken erlauben, bei Fahrlässigkeit immerhin 10'000 Franken.

Unbedingte Freiheitsstrafe hat es laut Künzli keine einzige gegeben, lediglich zwei bedingt ausgesprochene. Diese «implizite Bagatellisierung» von Tierschutzdelikten vermöge kaum abschreckende Wirkung zu entfalten. Insgesamt stehe die Bestrafung in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid.

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