Ständerat lehnt obligatorische Videoaufnahmen in Schlachthöfen ab
Kontrollen deckten Mängel in vielen Schweizer Schlachthöfen auf. Eine obligatorische Videoüberwachung lehnte der Ständerat aber nun ab.
Das Wichtigste in Kürze
- In vielen Schlachthöfen werden die Vorschriften zum Schutz der Tiere nicht eingehalten.
- Der Ständerat lehnt obligatorische Videoüberwachungen jedoch ab.
- Aus Sicht der kleinen Kammer wäre dieser Eingriff unverhältnismässig.
Viele Schlachthöfe missachten die Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Schlachten. Der Ständerat lehnt es dennoch ab, obligatorische Videoüberwachungen einzuführen. Ein solcher Eingriff wäre aus seiner Sicht unverhältnismässig.
Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine Motion mit 32 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt . Der Vorstoss von Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) ist damit vom Tisch.
Jositsch, ehrenamtliches Mitglied der Stiftung Tier im Recht, wollte eine obligatorische Videoüberwachung in Schlachtbetrieben verankern. Sie sollten insbesondere die Betäubungs- und Entblutungszone überwachen. «Ohne Kontrollmöglichkeit bleiben gravierende Tierschutzverstösse wie etwa Fehlbetäubungen von den amtlichen Tierärzten unentdeckt», begründete er seine Motion.
Fehlende oder ungenaue Kontrollen festgestellt
Verdeckte Videoaufnahmen von Tierrechtsorganisationen hätten in der Vergangenheit wiederholt krasse Tierschutzverstösse ans Licht gebracht. Deshalb wären obligatorische Videoaufnahmen aus Sicht des Motionärs eine zuverlässige und objektive Vollzugsgrundlage für die amtlichen Tierärzte. Sie könnten stichprobenartig eingesehen werden.
Heute bestimmt der Schlachthofbetreiber eine Person, die für die Kontrolle des Betäubungs- und Entblutungserfolgs verantwortlich ist. Die dokumentierte Selbstkontrolle ist stichprobenartig von den amtlichen Tierärzten zu überprüfen.
In vielen Schlachtbetrieben, insbesondere in jenen mit geringer Kapazität, fehlt die Kontrolle gänzlich oder wurde nicht korrekt vorgenommen. Dies geht aus einer kürzlich publizierten Analyse des Bundes von 67 Schlachtanlagen hervor. Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend gewesen, hiess es in der Studie.
Auch Bundesrat gegen obligatorische Videoüberwachung
Eine Mehrheit im Ständerat hält jedoch nichts von der Idee eines Video-Obligatoriums in Schlachthöfen. Benedikt Würth (CVP/SG) erwähnte das bereits sehr strikte Kontrollregime in Schlachtbetrieben. Marianne Maret (CVP/VS) hielt fest, dass eine Verschärfung des geltenden Rechts aus ihrer Sicht unverhältnismässig wäre.
Auch der Bundesrat sieht keinen Grund für obligatorische Videoüberwachungen. Zentral für den Tierschutz seien vielmehr die gezielte und kontinuierliche Schulung des Personals und die Verbesserung der Selbstkontrolle.
Als Reaktion auf die festgestellten Mängel habe das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umgehend Schritte unternommen. Dies, um den Tierschutz beim Schlachten zu verbessern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Insbesondere habe es die kantonalen Vollzugsbehörden aufgefordert, in den betroffenen Betrieben mit Sofortmassnahmen eine tierschutzkonforme Situation herzustellen.