26 Wildtiere im Unterwallis illegal abgeschossen

Keystone-SDA
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Sion,

Im Kanton Wallis ist die Polizei zwölf Wilderern auf die Schliche gekommen. Sie hatten zwischen Sommer 2019 und Winter 2020 26 Wildtiere erlegt.

Bei mehreren Hausdurchsuchungen stellte die Walliser Polizei bei den Wilderern Trophäen und mehrere Dutzend Kilogramm abgepacktes Fleisch sicher.
Bei mehreren Hausdurchsuchungen stellte die Walliser Polizei bei den Wilderern Trophäen und mehrere Dutzend Kilogramm abgepacktes Fleisch sicher. - sda - Police cantonale valaisanne

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Wallis wurden wischen Sommer 2019 und Winter 2020 26 Wildtiere illegal erlegt.
  • Die möglichen Strafen reichen von Bussen bis zu bedingten Gefängnisstrafen.

Im Kanton Wallis ist die Polizei zwölf Wilderern auf die Schliche gekommen. Sie sind zwischen 14 und 38 Jahre alt und wurden bei der Staatsanwaltschaft und beim Jugendgericht angezeigt. Sie hatten zwischen Sommer 2019 und Winter 2020 26 Wildtiere erlegt.

In unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen schossen die beschuldigten Personen im Val d'Entremont, im Val Ferret und in der Region Gueuroz zwei Hirsche, ein Rehkitz, zwei Hirschkühe, einen Junghirsch, elf Rehe, sechs Gemsen und drei Hasen.

Eine Wilderei in dieser Grössenordnung sei eher selten, sagte ein Sprecher der Walliser Kantonspolizei am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Trophäen und abgepacktes Fleisch

Wie genau die Behörden den Wilderern auf die Schliche kamen, wollte der Polizeisprecher aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Die Polizei arbeitete jedenfalls mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere zusammen. Bei mehreren Hausdurchsuchungen stellten die Beamten Trophäen sowie mehrere Dutzend Kilogramm abgepacktes Fleisch sicher. Daneben wurden auch Schusswaffen, Waffenzubehör und Munition beschlagnahmt.

Die Beschuldigten sind zwischen 14 und 38 Jahre alt und alle im Kanton Wallis wohnhaft. Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft und beim Jugendgericht wegen Widerhandlungen gegen das Jagdgesetz, das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz angezeigt. Die möglichen Strafen reichen von Bussen über Sperren für das Jagdpatent bis zu bedingten Gefängnisstrafen.

Neben den Hauptbeschuldigten, die ohne Patent und ausserhalb der Jagdsaison geschossen haben, habe es vielleicht auch Mitläufer darunter oder einen, der die Tiefkühltruhe zur Verfügung gestellt habe, sagte der Polizeisprecher. Die Strafen könnten deshalb ganz unterschiedlich ausfallen. Wie es in den einzelnen Fällen weitergehe, entschieden die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht.

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