48-Jähriger wegen Sittlichkeitsdelikten vor Gericht
Ein heute 48-jähriger Mann steht seit Dienstag in Bern vor Gericht, weil er drei Frauen unsittlich angegangen haben soll. Ihm wird unter anderem Vergewaltigung vorgeworfen.
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft Pornographie. Der Angeschuldigte besass gemäss Anklageschrift zum Eigenkonsum insgesamt 90 Filme und 1800 Bilder mit kinderpornographischem Inhalt sowie weitere Filme und Bilder mit sexueller Gewalt zwischen Erwachsenen und sexuellen Handlungen mit Tieren.
Im Sommer 2017 wurde der Mann nach dem jüngsten Vorfall dingfest gemacht. Damals fiel er im Bremgartenwald eine junge Spaziergängerin an. Er drohte ihr mit einem Messer und warf sie zu Boden, um sich an ihr sexuell zu vergehen. Dies misslang, weil das Opfer schrie und ein vorbeifahrender Mountainbiker auf das Geschehen aufmerksam wurde. Er eilte der jungen Frau zu Hilfe.
Die junge Frau beschrieb den Angreifer vor Gericht als sehr kräftig. Sie habe damals das Gefühl gehabt, dass sie sich allein nicht gegen ihn hätte wehren können. Die Privatklägerin berichtete weiter, dass sie rund eine Woche nach dem Geschehen häufig Migräneanfälle bekommen habe. Auch heute noch leide sie bisweilen daran.
Angriff am Neujahrsmorgen
Der wohl schwerwiegendste Übergriff ereignete sich an Neujahrsmorgen des Jahres 2011, als es dem Angreifer gelang, eine damals 16-jährige Jugendliche zu überwältigen. Sie war von einer Silvesterfeier auf dem Heimweg.
Der Mann bedrohte das Mädchen mit einem Messer, zog es hinter eine nahe Trafostation, wo er sich an ihm zu schaffen machte. Als es dem Mann nicht gelang, in das Mädchen einzudringen soll er sie laut Überweisungsbeschluss zum Oralverkehr gezwungen haben. Die Anklage in diesem Fall lautet auf Vergewaltigung oder eventuell Versuch dazu.
Das Opfer sagte am Dienstag vor Gericht, dass es nach dem Vorfall mit Ängsten zu kämpfen gehabt habe und auch heute nicht gerne allein sei, weder zu Hause noch draussen.
Bereits 2006 soll der mutmassliche Täter eine 32-jährige Frau sexuell genötigt haben. Im Berner Mattequartier habe sie plötzlich einen Mann bemerkt, der ihr gefolgt sei, erzählte die Mittvierzigerin, die vor rund einem Dutzend Jahren als Teilnehmerin einer Fernsehshow in der Schweiz kurzzeitig gewisse Bekanntheit erlangt hatte. Sie habe ihr Mobiltelefon zur Hand genommen und so getan als würde sie telefonieren, doch der Mann sei ihr weiterhin gefolgt.
Vor dem Hauseingang habe er sie angefallen und gegen die Hauswand gedrückt. Dort habe er sie unsittlich berührt. Sie habe damals weniger Angst, als Abscheu und Wut empfunden, sagte die Privatklägerin. Sie haben den Angreifer angeschrien und ihn mit ihrem Mobiltelefon auf den Kopf geschlagen. Da habe er von ihr abgelassen und sei davon gerannt.
Der Angeklagte bestreitet diesen Vorfall. In den anderen beiden Fällen ist er geständig, respektive teilweise geständig. Er befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der Angeklagte wird am Dienstagnachmittag vom Gericht befragt. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.