57 km/h zu schnell – Raserei kostet Aargauer 34'000 Stutz!

Marie Augustin
Marie Augustin

Zurzibiet,

Ein Lenker hat in Tegerfelden (AG) die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Für seine 141 km/h muss er nun eine hohe Busse entrichten.

lenker geblitzt zurzibergstrasse
Ein Geschwindigkeitsmessgerät während einer Verkehrskontrolle. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Zurzibergstrasse wurde im Februar ein Schnellfahrer geblitzt.
  • Der Lenker war mit 141 km/h unterwegs.
  • Bereits 2022 war er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden.

Die Zurzibergstrasse zwischen Tegerfelden und Bad Zurzach gilt als Raser-Hotspot.

Ein Kadermitarbeiter hat sich in die Summe der Schnellfahrer eingereiht und wurde prompt geblitzt: Stolze 141 km/h hatte der Lenker im Februar laut dem Strafbefehl auf dem Tacho.

Unter Abzug der Sicherheitsmarge von 4 km/h ergibt sich für den Mann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h. Und eine Geldbusse, die es in sich hat: Ganze 33'000 Franken muss der Lenker wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln entrichten.

Die unbedingte Strafzahlung verteilt sich auf 110 Tagessätze à 300 Franken.

Hinzu kommen laut der «Aargauer Zeitung» noch 1000 Franken an Strafbefehlsgebühren sowie 39.50 Franken an Polizeikosten. Der Fahrausweis des Lenkers wird voraussichtlich mindestens für drei Monate eingezogen.

Knapp am Raserdelikt vorbei

Der Mann ist dabei nur knapp an einem Raserdelikt vorbeigerauscht. Ab einer Überschreitung von 60 km/h hätte er seinen Fahrausweis mindestens zwei Jahre lang abgeben müssen. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren hätte in dem Fall auf ihn zukommen können.

Der Lenker war bereits wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln vorbestraft: Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verurteilte den Kadermitarbeiter im Jahr 2022 zu 20 Tagessätzen à 200 Franken. Es galt eine Probezeit von zwei Jahren.

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Kommentare

User #4795 (nicht angemeldet)

Das wären dann 38'000 CHF denn die 4'000 aus dem Jahr 2022 werden auch noch fällig, ausser das Urteil wurde im Januar 2022 gefällt

User #3633 (nicht angemeldet)

Tagesätze berechnen : Zitat ; Die unbedingte Strafzahlung verteilt sich auf 110 Tagessätze à 300 Franken. Berechnung : Monatsgehalt (netto) geteilt durch den Faktor 30 ergibt die Höhe des Tagessatzes . Somit würde der Delinquent 9000.- CHF pro Tag verdienen. 180`000 im Monat und rund 2,1Mio im Jahr . Bezahlt dann allerdings an Gemeinde , Kanton und Bund rund 550`000.- CHF Steuern .Dann wars das wohl ein CEO einer namhaften Firma .

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