70'000 Unterschriften gegen Abschaffung von Stempelsteuer
SP, Grüne und Gewerkschaftsbund (SGB) haben rund 70'000 Unterschriften gegen die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital gesammelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Referendum gegen die Abschaffung der Stempelsteuer wurde heute eingereicht.
- Grüne, SP und der Gewerkschaftsbund sammelten gemeinsam 70'000 Unterschriften.
- Das Abstimmungsdatum muss vom Bundesrat festgelegt werden.
Die Unterschriften für das Referendum haben sie am Dienstag bei der Bundeskanzlei eingereicht. Das Abstimmungsdatum legt der Bundesrat fest. Anschliessend wird die Bundeskanzlei die Unterschriften prüfen und über das Zustandekommen entscheiden.
Komitee sieht Bevorteilung von Reichen
Die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital hatte das Parlament in der Sommersession beschlossen. Ein überparteiliches Komitee bestehend aus SP, Grünen und Gewerkschaften hat dagegen das Referendum ergriffen.
Das Referendumskomitee argumentiert, einmal mehr würden jene profitieren, die Steuerentlastungen nicht nötig hätten: Grosskonzerne, Finanzbranche und Kapitalbesitzer. Jährlich koste dieser «Bschiss» mindestens 250 Millionen Franken, teilte das Komitee am Dienstag mit.
Gesamthaft seien neue Privilegien im Umfang von über zwei Milliarden Franken geplant. Davon würden nur die 55 Grosskonzerne profitieren, 590'000 KMU gingen leer aus, argumentiert das Referendumskomitee.
Bund rechnet mit Mindereinnahmen
«Während die Bevölkerung auf jedes T-Shirt, jeden Stuhl und jedes Gipfeli Mehrwertsteuer bezahlt, sollen Grosskonzerne bei Kapitaltransaktionen keine Steuer bezahlen? Jetzt reichts», lässt sich Jacqueline Badran, Nationalrätin (ZH) und Vizepräsidentin der SP zitieren.
Konkret geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, eines Elements der Stempelabgabe. Die Emissionsabgabe wird auf inländischen Beteiligungsrechten erhoben, wenn zwecks Kapitalerhöhung Aktien oder ähnliches ausgegeben werden oder deren Nennwert erhöht wird. Die Abgabe beträgt ein Prozent des Nennwerts. Für die erste Million Franken gilt eine Freigrenze. Bei einem gemeinnützigen Zweck oder zur Beschaffung günstiger Wohnungen entfällt die Abgabe.
Der Bund geht mit der Abschaffung von jährlichen Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken aus. Mit den Stempelabgaben nimmt der Bund gesamthaft jährlich rund 2,2 Milliarden Franken ein.